Finanzen / Bilanzen
Bonus der Krankenkasse: Sonderausgabenabzug bleibt erhalten
Viele Krankenkassen zahlen für gesundheitsbewusstes Verhalten Geldprämien. Die Leistungen wirken sich in der Regel steuerlich nicht aus. Für den Bundesfinanzhof fallen Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten der Kassen nicht unter die Kategorie der Beitragsrückerstattung (X R 16/18 und X R 30/18). Für Steuerzahler ist dies positiv zu bewerten. Erstattungen oder Boni Weiterlesen…





