Medizintechnik
Scheinselbstständigkeit: Vorsicht bei Honorarkräften
Die alleinige Zugehörigkeit von Ärztinnen und Ärzten zu den freien Berufen reicht nicht für eine generell selbstständige Tätigkeit. Maßgeblich ist immer noch eine im Einzelfall vorzunehmende Gesamtbetrachtung. Neues Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund Der Gesetzgeber hat das von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchzuführende Statusfeststellungsverfahren zum 1. April Weiterlesen…