Häusliches Licht ist nicht automatisch Arbeitslicht
Wohnräume werden meist für Aufenthalt und Atmosphäre beleuchtet. Ein Bildschirmarbeitsplatz stellt zusätzliche Anforderungen: Tastatur, Unterlagen und Gesichter in Videokonferenzen sollen gut erkennbar sein, während störende Spiegelungen und starke Helligkeitsunterschiede vermieden werden müssen. Das gilt in einem separaten Arbeitszimmer ebenso wie in einer Arbeitsecke im Wohnraum.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt für das Homeoffice ausreichendes Tageslicht, eine Sichtverbindung nach außen und einen ausreichend hellen Arbeitsplatz. In ihrer 2025 veröffentlichten Fachbereich-AKTUELL-Publikation nennt sie 500 Lux als Orientierungswert und weist darauf hin, dass eine Steh- oder Tischleuchte die häusliche Beleuchtung ergänzen kann. Die DGUV betont außerdem, dass Bildschirmoberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen angeordnet werden sollten.
Eine Schreibtischleuchte löst nicht jedes Lichtproblem
Eine leistungsfähige Arbeitsplatzleuchte kann die Sehaufgabe unmittelbar auf dem Schreibtisch unterstützen. Bleibt der übrige Raum deutlich dunkler, entsteht jedoch ein großer Helligkeitsunterschied zwischen Arbeitsfläche und Umgebung. Die ältere, weiterhin praxisnahe DGUV-Checkliste zum Homeoffice weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass eine Tischleuchte allein ohne Allgemeinbeleuchtung die Augen schneller ermüden kann.
Welche Lösung zweckmäßig ist, hängt von der Raumsituation ab. In einer Arbeitsecke kann eine gute Schreibtischleuchte in Verbindung mit vorhandener Grundbeleuchtung ausreichen. In einem separaten Arbeitszimmer ist eine abgestimmte Raum- und Arbeitsplatzbeleuchtung meist einfacher umzusetzen. Weitere Hinweise zu unterschiedlichen Situationen im Homeoffice finden Sie hier: Homeoffice-Beleuchtung für konzentriertes Arbeiten
Fünf Fragen für Arbeitgeber und Beschäftigte
– Fällt Tageslicht seitlich auf den Arbeitsplatz?
Ein Fenster direkt hinter dem Bildschirm erzeugt hohe Helligkeitsunterschiede; ein Fenster im Rücken kann Spiegelungen begünstigen.
– Sind Arbeitsfläche und unmittelbare Umgebung ausreichend und möglichst gleichmäßig beleuchtet?
Entscheidend ist nicht nur ein heller Punkt auf dem Tisch.
– Treten Reflexionen auf Bildschirm, Tischplatte oder anderen Arbeitsmitteln auf?
Dann müssen Position, Einfallsrichtung und Abschirmung des Lichts überprüft werden.
– Passt die Lichtlösung zur tatsächlichen Nutzung?
Wer regelmäßig Akten, Zeichnungen oder feine Details bearbeitet, hat andere Anforderungen als jemand, der viel Bildschirmarbeit leistet oder Videokonferenzen führt.
– Lässt sich das Licht an Tageszeit und individuelles Sehvermögen anpassen?
Dimmbarkeit und eine getrennte Steuerung von Raum- und Arbeitsplatzlicht erhöhen die Anpassungsfähigkeit.
Telearbeit und mobiles Arbeiten müssen unterschieden werden
Der Begriff Homeoffice wird im Alltag für unterschiedliche Arbeitsformen verwendet. Rechtlich ist die Abgrenzung relevant: Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterliegt mobile Arbeit – anders als die in der Arbeitsstättenverordnung definierte Telearbeit – nicht unmittelbar der Arbeitsstättenverordnung. Unabhängig von der konkreten Organisationsform bleiben sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen ein betriebliches Thema. Die DGUV empfiehlt, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen an die mobile Bürotätigkeit und den konkreten Arbeitsort anzupassen.
Für Unternehmen folgt daraus kein Bedarf an einer pauschalen Leuchtenvorgabe. Sinnvoller ist ein nachvollziehbarer Prozess: Beschäftigte erhalten Prüfkriterien, dokumentieren ihre Raumsituation und können bei erkennbarem Bedarf eine passende Ergänzung anfragen. Fotos, Raummaße, Fensterposition, Arbeitsplatzanordnung und Montagemöglichkeiten reichen häufig für eine erste fachliche Einschätzung aus.
Lichtqualität umfasst mehr als Helligkeit
Für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze nennt die DGUV mehrere lichttechnische Gütemerkmale: Beleuchtungsniveau, Leuchtdichteverteilung, Begrenzung von Direkt- und Reflexblendung, Lichtrichtung und Schattenbildung, Lichtfarbe, Farbwiedergabe sowie Flimmerfreiheit. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen an Beleuchtung und Sichtverbindung für Arbeitsstätten. Ein einzelner Luxwert beschreibt daher nur einen Teil der Beleuchtungsqualität. In diesem Zusammenhang kann eine Beleuchtung mit naturnahem Vollspektrumlicht eine sehr gute und leistungsfördernde Lösung bieten.
Vom Einzelkauf zum standardisierten Ausstattungsprozess
Unternehmen mit mehreren hybriden Beschäftigten sollten die Beleuchtung nicht ausschließlich über individuelle Einzelkäufe lösen. Praktikabler ist ein kleiner Lösungskatalog für typische Situationen: Arbeitsecke im Wohnbereich, separates Arbeitszimmer, Büro im Keller oder Büro unterm Dach. Ein solcher Rahmen schafft Orientierung, ohne die Unterschiede der Räume zu ignorieren.
„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass nicht die vermeintlich stärkste Leuchte automatisch die beste Lösung ist. Entscheidend ist, wie Arbeitsplatz, Raum, Tageslicht und Nutzung zusammenwirken“, sagt Michael Grassegger, Inhaber von natur-nah.de. „Ein Foto und wenige Raumangaben verhindern häufig, dass Beschäftigte eine ungeeignete Leuchte nach dem Bauchgefühl auswählen.“
Fazit
Hybrides Arbeiten benötigt nicht in jedem Zuhause dieselbe Leuchte, wohl aber verbindliche Qualitätskriterien. Unternehmen können mit wenigen Prüffragen, einer abgestuften Lösungsauswahl und fachlicher Unterstützung vermeiden, dass die Beleuchtung dauerhaft dem Zufall überlassen bleibt. Der richtige Zeitpunkt für die Überprüfung ist nicht erst der dunkelste Wintertag, sondern der Übergang in die lichtärmere Jahreszeit.
natur-nah.de ist seit 1999 auf sonnennahes Vollspektrumlicht spezialisiert. Seit 2025 haben wir uns auf gesundheitsfördernde Beleuchtung für Büros, Verwaltungen und Praxen fokussiert. Wir liefern Vollspektrum LED in den unterschiedlichsten Bauformen: Leuchtmittel, Tisch- und Deckenleuchten, Bürostehleuchten und auch LED-Panel. Die meisten Produkte werden speziell für uns nach unseren Vorgaben hergestellt. Um die Qualität zu sichern, werden diese Produkte bei jeder Lieferung im Lichtlabor überprüft.
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