Immer mehr Prozesse, Produkte und Dienste sind digital. Unternehmen erheben, verarbeiten und analysieren dafür große Datenmengen – zunehmend auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Der verantwortungsvolle Umgang mit sensiblen Informationen stellt Organisationen und ihre Mitarbeitenden vor wachsende Anforderungen. TÜV Rheinland, einer der international führenden Prüfdienstleister, rät deshalb, Datenschutz als zentrales Weiterbildungsthema zu verankern und Beschäftigte gezielt zu schulen. Neue EU-Vorgaben untermauern dabei den Handlungsdruck.

Datenschutz als Priorität der Europäischen Union

Auch für die Europäische Union hat das Thema Datensicherheit Priorität:

  • Seit dem 12. September 2025 verpflichtet der Data Act Hersteller und Anbieter, Nutzungsdaten bereitzustellen.
  • Der European Health Data Space (EHDS) schafft seit 2025 schrittweise einen Rahmen für den Austausch elektronischer Gesundheitsdaten in der EU, mit weiteren Pflichten bis 2027/2028.
  • Eine geplante DSGVO-Reform soll kleine und mittlere Unternehmen entlasten, während das NIS-2-Umsetzungsgesetz Ende 2025 Melde- und Risikomanagementpflichten für mehr als 30.000 Unternehmen einführt. Der EU AI Act verbietet seit Februar 2025 KI-Systeme, die EU-Grundrechte verletzen. Seit August 2025 gelten Transparenzpflichten für allgemeine KI, ab 2026 strengere Vorgaben für Hochrisiko-KI. Eine Vielzahl an Vorgaben, die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden beachten müssen.

KI erhöht die Datenschutz-Pflichten

Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz verschärft die Anforderungen. KI-Systeme sind komplex und mitunter intransparent. Häufig verarbeiten sie personenbezogene, teils sensible Daten – etwa zu Persönlichkeit, Vorlieben, Gesundheit oder Verhalten. Diese Informationen müssen wirksam geschützt und verantwortungsvoll verarbeitet werden.

Weiterbildung als Schlüssel

Damit Datenschutz in Organisationen gelingt, braucht es mehr als Richtlinien: Beschäftigte müssen wissen, wann sie welche Daten verarbeiten dürfen und wie Risiken zu minimieren sind. TÜV Rheinland empfiehlt einen Qualifizierungsansatz, der Recht, Organisation und Technik verbindet und dabei die Rollen im Unternehmen berücksichtigt. Das betrifft nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern alle Bereiche mit Datenbezug – von Personal und Vertrieb über IT und Betriebstechnik bis hin zum Führungsmanagement.

Veranstaltungshinweis

Am 6. November findet in Köln die 7. TÜV Rheinland Datenschutzkonferenz (hybrid: Präsenz und online) statt – mit aktuellen Trends, Praxiswissen und rechtlicher Expertise zu Informationssicherheit, KI und grenzüberschreitendem Datenschutz. Details unter: https://akademie.tuv.com/weiterbildungen/tuev-rheinland-datenschutzkonferenz-hybrid-14433571

Über TÜV Rheinland

Die Welt zu einem sicheren Ort machen – und das seit mehr als 150 Jahren: Dafür steht TÜV Rheinland als einer der weltweit führenden Prüfdienstleister mit einem Jahresumsatz von mehr als 2,7 Milliarden Euro und 27.000 Mitarbeitenden in gut 50 Ländern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten prüfen technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen und gestalten den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit mit. Sie trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Mit besonderer Expertise in Mobilität, Energieversorgung, Infrastruktur und vielen weiteren Bereichen sichert TÜV Rheinland unabhängig Qualität, insbesondere bei innovativen Technologien wie grünem Wasserstoff, künstlicher Intelligenz oder automatisiertem Fahren – und ermöglicht so eine sichere und lebenswerte Zukunft. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Hauptsitz des Unternehmens ist Köln, Deutschland. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Raphaela Fremuth
Corporate Communications Manager
Telefon: +49 (0) 221 806-4480
E-Mail: contact@press.tuv.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel