Ein Beispiel: Ein Bewerber mit Wohnsitz in Brugg beantragt einen Auszug in einer anderen Gemeinde, in der er nie gemeldet war, und erhält einen Betreibungsregisterauszug ohne Einträge, obwohl im Betreibungsregister von Brugg mehrere Betreibungen in Bezug auf den Bewerber verzeichnet sind. Gleiches gilt bei Umzügen. Wer kurz vor der Bewerbung den Wohnort wechselt, kann vom neuen Ort einen leeren Auszug vorlegen, obwohl unter Umständen diverse Betreibungen gegen diese Person laufen.
Mit einer aktuellen Gesetzesanpassung, die sich derzeit in den beratenden Kommissionen des Parlaments befindet, will der Bundesrat diesen Missbrauch eindämmen. Künftig soll der Auszug auch Auskunft darüber geben, ob und in welchem Zeitraum die Person im Einwohnerregister des Betreibungskreises gemeldet war. So lässt sich erkennen, ob ein „leerer” Auszug aus einer Gemeinde stammt, in der die Person gar nicht wohnt, oder ob sie erst kürzlich dorthin gezogen ist. Eine schweizweite Vernetzung aller Betreibungsämter wird leider nicht gerade umgesetzt, bleibt aber laut Bundesrat in Zukunft möglich.
Einige wenige Gemeinden prüfen den Wohnsitz bereits jetzt und vermerken dies auf dem Auszug. Bis die Gesetzesänderung vom National- und Ständerat verabschiedet wird und in Kraft tritt, sollten Arbeitgeber im Rahmen von Background-Checks unbedingt Betreibungsregisterauszüge mit den aktuellen und früheren Wohnsitzen der letzten fünf Jahre abgleichen und entsprechende Wohnsitzbestätigungen einholen, um die Aussagekraft der Betreibungsregisterauszüge zu erhöhen.
Zu beachten ist jedoch, dass ein Betreibungsregisterauszug kein umfassender Bonitätsnachweis ist, sondern lediglich eine Momentaufnahme der im jeweiligen Betreibungskreis geführten Verfahren liefert. Die Bonität sollte daher auf andere Weise geprüft werden.
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