LADEINFRASTRUKTUR IN WEGS ALS GESAMTSYSTEM PLANEN
Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften umfasst häufig mehr als die Installation einzelner Wallboxen. Abhängig von der Immobilie können unter anderem Anpassungen am Netzanschluss, Haupt- und Unterverteilungen, Kabeltrassen und Leitungswege, die Vorrüstung von Stellplätzen sowie Komponenten für Steuerung und dynamisches Lastmanagement erforderlich sein.
ENERANDO begleitet WEGs und Immobilienverwaltungen von der ersten Bedarfsprüfung über die technische und wirtschaftliche Planung bis zur Installation und Inbetriebnahme. Je nach gewähltem Modell übernimmt das Unternehmen zudem Abrechnung, Betrieb, Wartung und laufenden Service. Das Gesamtkonzept schafft eine nachvollziehbare Grundlage für den Projektumfang, die voraussichtlichen Investitionskosten und einen möglichen Finanzierungsbedarf.
„Bei Ladeinfrastrukturprojekten in Wohnungseigentümergemeinschaften müssen technische Lösung, Kostenplanung und Entscheidungsweg zusammenpassen. Wir schaffen dafür eine nachvollziehbare Planungsgrundlage und begleiten die WEG von der ersten Prüfung bis zur Umsetzung und zum laufenden Betrieb. Durch die Kooperation mit der BfW können unsere Kunden ergänzend eine speziell auf Wohnungseigentümergemeinschaften ausgerichtete Finanzierungsmöglichkeit prüfen lassen“, sagt Matthias Schmid, Geschäftsführer der ENERANDO Technologies.
MEHR PLANUNGSSICHERHEIT UND FINANZIELLER SPIELRAUM FÜR WEGS
Ein zentraler Vorteil der Kooperation liegt darin, Ladeinfrastruktur und Finanzierung frühzeitig miteinander zu verbinden. Das technische Gesamtkonzept von ENERANDO schafft Klarheit über den Projektumfang, die Investitionskosten und einen möglichen Finanzierungsbedarf. Auf dieser Grundlage können auch größere Projekte finanziell planbar realisiert werden, ohne dass die gesamte Investitionssumme unmittelbar aufgebracht werden muss.
Gleichzeitig erhalten Wohnungseigentümergemeinschaften die Möglichkeit, ihre Rücklagen für weitere Projekte zu schonen. Die vorhandene Erhaltungsrücklage muss nicht zwingend für die Ladeinfrastruktur eingesetzt werden und kann für andere Maßnahmen der Gemeinschaft verfügbar bleiben. Auch unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten innerhalb der WEG lassen sich berücksichtigen: Abhängig von der Beschlussgestaltung können Eigentümer ihren Anteil selbst aufbringen oder sich im Innenverhältnis an der Finanzierung beteiligen.
Die Kooperation erweitert damit den finanziellen Handlungsspielraum von Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie dabei, auch umfangreichere Ladeinfrastrukturprojekte strukturiert, gemeinschaftlich und langfristig planbar umzusetzen.
SPEZIALISIERTES KREDITANGEBOT FÜR GEMEINSCHAFTLICHE MASSNAHMEN
Auf Grundlage der Projekt- und Kostenplanung kann die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der BfW einen individuellen Finanzierungsvorschlag anfordern. Kreditnehmerin ist die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die geplanten Maßnahmen, die Kostenverteilung und gegebenenfalls die Aufnahme des WEG-Kredits. Eigentümer, die ihren Anteil selbst aufbringen möchten, können bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs als Selbstzahler berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich die endgültige Darlehenssumme.
Nach der Beschlussfassung reicht die Verwaltung die erforderlichen Unterlagen bei der BfW ein. Die Bank prüft die Wohnungseigentümergemeinschaft und das Finanzierungsvorhaben. Bei positiver Kreditentscheidung erstellt sie den Darlehensvertrag und übernimmt die weitere Kreditabwicklung. Die Auszahlung der Darlehensmittel erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der mit der beschlossenen Maßnahme verbundenen Rechnungen.
Welche Bestandteile eines konkreten Ladeinfrastrukturprojekts finanziert werden können, prüft die BfW anhand der geplanten und von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen Maßnahmen.
RAHMENBEDINGUNGEN DES WEG-KREDITS
Nach den derzeitigen Vorgaben der BfW gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
- Kreditnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
- Die WEG umfasst mindestens vier Einheiten.
- Die WEG besteht aus mindestens vier voneinander unabhängigen Eigentümern.
- Die endgültige Darlehenssumme beträgt nach Berücksichtigung möglicher Selbstzahler mindestens 50.000 Euro.
- Abhängig vom individuellen Angebot sind Laufzeiten von fünf, zehn oder 15 Jahren möglich.
- Der Einsatz der Erhaltungsrücklage ist nicht grundsätzlich erforderlich.
- Eine individuelle SCHUFA-Abfrage der einzelnen Eigentümer ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Grundbuchliche Sicherheiten wie eine Grundschuld sind grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die Führung der WEG-Konten bei der BfW ist keine Voraussetzung.
- Bei Gewerbeanteilen oder Eigentümern mit einem Miteigentumsanteil von mehr als 25 Prozent erfolgt eine individuelle Prüfung.
- Kreditvergabe und Konditionen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Genehmigung durch die BfW.
GEMEINSAMER WEG VON DER PLANUNG BIS ZUR FINANZIERUNG
Mit der Kooperation bündeln ENERANDO und die BfW ihre jeweiligen Kompetenzen: ENERANDO entwickelt und realisiert die passende Ladeinfrastrukturlösung, während die BfW die individuelle Finanzierung prüft und abwickelt. WEGs und Immobilienverwaltungen erhalten damit einen klar strukturierten Weg von der ersten Projektidee über die Beschlussfassung bis zur Umsetzung.
„Wohnungseigentümergemeinschaften stellen besondere Anforderungen an eine Finanzierung. Mit unserem spezialisierten WEG-Kredit bieten wir eine Lösung, die auf diese gemeinschaftlichen Entscheidungs- und Investitionsprozesse ausgerichtet ist. Durch die Zusammenarbeit mit ENERANDO kann eine mögliche Finanzierung frühzeitig mit der technischen Planung eines Ladeinfrastrukturprojekts zusammengeführt werden. Die Kooperation ist für uns auch deshalb attraktiv, weil wir als Bank unser Engagement für Nachhaltigkeit kontinuierlich ausbauen“, sagt Michael Butz, Leiter Vertrieb Wohnungswirtschaft bei der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG.
Interessierte Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen können ihr Vorhaben zunächst gemeinsam mit ENERANDO technisch und wirtschaftlich konkretisieren. Auf Grundlage der ausgearbeiteten Planung und der beschlossenen Maßnahmen kann anschließend ein individueller Finanzierungsvorschlag bei der BfW angefragt werden. So greifen Projektplanung, Beschlussfassung, Finanzierung und Umsetzung strukturiert ineinander.
ENERANDO Technologies mit Sitz in Garching bei München ist Beratungs- und Umsetzungspartner für professionelle Ladeinfrastruktur. Ziel des Unternehmens ist es, Elektromobilität an gewerblichen und gemeinschaftlich genutzten Standorten einfach nutzbar, wirtschaftlich tragfähig und dauerhaft betreibbar zu machen.
ENERANDO verbindet Beratung und technische Planung mit eigener, in Deutschland entwickelter und gefertigter AC-Ladehardware, der herstellerübergreifenden Integration von AC- und DC-Systemen sowie Software für Lastmanagement, Nutzerverwaltung, Abrechnung und Monitoring. Das Unternehmen verantwortet die technische Umsetzung einschließlich Installation und Inbetriebnahme und übernimmt je nach Leistungsmodell auch Betrieb, Wartung und Support.
Die Lösungen richten sich an Unternehmen und Gewerbestandorte, Hotels und Gastronomiebetriebe, die Immobilienwirtschaft einschließlich Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Betreiber von Flotten und Fuhrparks – vom Pkw über Transporter bis zum E-Lkw und schweren Nutzfahrzeug. Abhängig von den Anforderungen können Projekte als Kauf-, Leasing- oder Betreibermodell realisiert werden. Damit schafft ENERANDO die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, um die Mobilitäts- und Energiewende an den Standorten seiner Kunden praktisch umzusetzen.
ENERANDO Technologies GmbH
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