Keine Vorsprache oder ein persönlicher Termin zur Antragstellung nötig: seit November können humanitäre Aufenthaltsrechte bei der Ausländerbehörde der Region Hannover vollständig digital beantragt werden. Der Vorteil: die digitalen Angebote ermöglichen Flexibilität, höhere Schnelligkeit und den Wegfall von Terminzwang. Anträge können bequem von zu Hause gestellt werden, ohne eine persönliche Vorsprache vor Ort. Anschließend werden die Anträge geprüft und eine Vorsprache ist nur noch zur Abgabe der biometrischen Daten notwendig. Dadurch entfallen lange Wartezeiten vor Ort.

Bei der neu eingeführten Antragsstrecke handelt es sich um eine sogenannte OZG-Leistung (Onlinezugangsgesetz). OZG-Leistungen wurden nach dem EfA-(Einer für alle)Prinzip entwickelt. Für die Antragsstrecken nach dem Aufenthaltsgesetz ist das Land Brandenburg verantwortlich. Mit diesem und anderen Kommunen entwickelt die Region Hannover gemeinsam die Strecken stetig weiter. Ziel ist es, diese weitestgehend zu automatisieren, um die Prüfzeiten so kurz wie möglich zu halten.

Auch Arbeitserlaubnisse für Personen mit Gestattung oder Duldung können ganz bequem online beantragt werden. So auch die sogenannten Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen). Nach dem der Antrag gestellt wurde, melden sich die Kolleg*innen selbstständig. Vorsprachen sind auch hierfür erst nach Prüfung erforderlich.

Damit wird die Digitalisierung der Antragsstrecken der Ausländerbehörde der Region Hannover fortgeführt. Einen Überblick über das Digitalangebot finden Sie hier: Online-Anträge der Ausländerbehörde der Region Hannover | Service-Portal der Region Hannover. Insgesamt können jetzt nahezu alle Dienstleistungen des Fachbereichs Zuwanderung und Integration online beantragt werden.

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