Warum Adventsgetränke besonders tückisch sind
Viele alkoholisierte Fahrer haben nicht das klassische Bier oder den Sekt unterschätzt, sondern Glühwein, Feuerzangenbowle oder Eierlikörpunsch. Die Kombination aus Wärme, Zucker und Gewürzen macht Adventsgetränke besonders tückisch: Der Alkohol schmeckt milder, wird häufig in größerer Menge konsumiert und gelangt schneller in den Blutkreislauf. „Viele schätzen ihre Fahrtüchtigkeit dann viel zu optimistisch ein und merken nicht, wie rasch der Blutalkoholwert tatsächlich steigt“, erklärt Häußler. „Gerade draußen bei Kälte, frischer Luft und Bewegung wird die eigene Fahrtüchtigkeit leicht überschätzt.“
Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionszeit, Koordination und Konzentration und erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet damit nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Denn besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt auf Alkoholsünder.
Promillegrenzen und Sanktionen – was aktuell gilt
Aktuell gelten folgende Promillegrenzen beim Autofahren:
- 0,0 Promille für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie alle in der Probezeit.
- Ab 0,3 Promille drohen bereits strafrechtliche Folgen, wenn es zu Ausfallerscheinungen oder einer Gefährdung kommt.
- Ab 0,5 Promille wird es teuer: Bußgeld, Punkte und Fahrverbote von bis zu 3 Monaten sind möglich.
- 1,1 Promille gilt als absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat, unabhängig von Fahrfehlern oder Unfällen.
Achtung: Promillegrenzen gelten auch für E-Roller und (indirekt) fürs Fahrrad
Viele glauben, E-Scooter könnten eine harmlose Alternative nach dem Weihnachtsmarkt sein. Ein gefährlicher Irrtum: Für E-Scooter gelten in Deutschland dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote und ab 1,1 Promille gilt das Fahren als Straftat – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt auch hier eine Null-Promille-Grenze.
Auch Radfahren unter Alkoholeinfluss kann Konsequenzen haben: Ab 1,6 Promille droht Radfahrern sogar ohne Unfall die Anordnung einer MPU und der Entzug des Pkw-Führerscheins.
Restalkohol am Morgen – die unterschätzte Gefahr
Nach langen Feiern beginnt besteht auch noch am nächsten Tag ein Risiko. Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab. Schlaf, Kaffee, kalte Dusche oder Energy-Drinks beschleunigen den Prozess nicht. „Viele fahren am Morgen danach vollkommen überzeugt, wieder nüchtern zu sein – und liegen damit gefährlich falsch“, warnt Häußler. Gerade vor Arbeitswegen oder längeren Autofahrten sollte man im Zweifel lieber noch warten oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen.
Sicher unterwegs dank kluger Planung
Um gar nicht erst in Versuchung zu kommen, empfiehlt TÜV SÜD Life Service, den Heimweg bereits vor dem ersten Getränk zu organisieren und das Auto bewusst zuhause zu lassen, wenn man plant Alkohol zu trinken. Hilfreiche Alternativen sind in dem Fall die öffentlichen Verkehrsmittel und Taxi. Auch die Bildung von Fahrgemeinschaften, bei denen ein nüchterner Fahrer bestimmt wird, kann hilfreich sein. „Die beste Entscheidung fällt man immer zu Beginn des Abends, nicht am Ende“, so Häußler. So kann man Adventszeit sicher genießen.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
TÜV SÜD
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1667
E-Mail: vincenzo.luca@tuvsud.com
![]()