Zweifelt ein Unternehmen daran, ob eine negative Bewertung etwa auf Kununu von einem Beschäftigten stammt, muss das betroffene Portal die Arbeitnehmeranonymität aufheben und die Bewertung dauerhaft löschen. Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Eglseder in Landshut erklärt den Beschluss dazu.

In der digitalen Welt sind Bewertungsplattformen zu einem integralen Bestandteil des Arbeitslebens geworden. Sie bieten Mitarbeiterinnen, Bewerbern und Auszubildenden eine Plattform, um ihre Erfahrungen über Unternehmen zu teilen. Das birgt jedoch auch die Gefahr, dass (ehemalige) Beschäftigte unter dem Mantel der Anonymität gezielt versuchen, negative Bewertungen zu hinterlassen. Sie wollen damit dem Ruf des Unternehmens schaden. Mit Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 8. Februar 2024 lässt sich dieser Anonymität nun ein Riegel vorschieben (7 W 11/24).

Sachverhalt: Reichen anonymisierte Tätigkeitsnachweise?

Eine Arbeitgeberin zweifelte die Authentizität negativer Bewertungen über ihr Unternehmen auf Kununu an und forderte deren Löschung. Kununu verlangte von der Arbeitgeberin den Nachweis einer Rechtsverletzung. Den konnte sie jedoch nicht erbringen. Stattdessen schickte der Nutzer, der die Bewertung verfasst hatte, anonymisierte Tätigkeitsnachweise. Das Landgericht Hamburg wies den Löschungsantrag der Arbeitgeberin erstinstanzlich zurück. Es hielt die Nachweise für ausreichend.

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied jedoch nun, dass Kununu die Anonymität des Bewertenden aufheben müsse und bei Zweifeln an der Echtheit die Bewertung dauerhaft zu löschen sei. Das Gericht argumentierte, dass die Arbeitgeberin das Recht habe, zu überprüfen, ob die bewertende Person tatsächlich im geschäftlichen Kontakt mit ihr stand. Grund dafür: Mitarbeiterkritik beziehe sich auf Bewertungsplattformen auf konkrete Fälle.

Was müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten?

Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität der Arbeitnehmeranonymität auf Bewertungsplattformen und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, unberechtigte Bewertungen ihres Unternehmens zu erkennen und zu bekämpfen. Gleichzeitig müssen sie die Anonymität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektieren. Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Eglseder in Landshut rät daher zu transparenter Kommunikation: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für die Bewertung von Unternehmen durch ihre Beschäftigten kommunizieren und Möglichkeiten für ein internes Feedback bieten, um Probleme frühzeitig anzugehen.“ Zudem ist es wichtig, dass Unternehmen gezielt auf negative Bewertungen reagieren. „Arbeitgeber sollten unberechtigte oder diffamierende Bewertungen aktiv überprüfen und sich über etwaige Folgemaßnahmen rechtlich beraten lassen“, sagt Eglseder.

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