Ab 20. August 2023 gelten neue Grenzwerte für Abamectin in verschiedenen Früchten und Gemüsesorten.

Bei Abamectin handelt es sich um eine Substanz, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen z.B. gegen Milben (Akarizid) oder Insekten (Insektizid) eingesetzt wird. Die Verwendung des Stoffes als Pflanzenschutzmittel ist in verschiedenen EU-Staaten zulässig.

In der Verordnung (EG) 2023/198 vom 30. Januar 2023 der Kommission werden nun neue Rückstandshöchstgehalte für einige Obstsorten und Gemüse festgelegt.

Für Apfel, Birne, Erdbeere, Tomate, Gurke, Papaya und Quitte wurden die Grenzwerte deutlich abgesenkt. Die neuen Grenzwerte sind dabei ab 20. August 2023 OHNE Übergangsfrist anzuwenden. Lediglich für Papaya und Quitte ist eine Übergangsregelung vorgesehen.

Untersuchungslabore müssen ihre Methoden nun dahingehend prüfen, ob die z.T. sehr deutlich abgesenkten Grenzwerte noch analytisch sicher erfassbar sind.

Das Labor Tentamus Chelab GmbH ist das auf Analytik von Fruchtsäften spezialisierte Labor in der Tentamus Gruppe. Zur Absenkung der Grenzwerte erklärt Simone Schmidt, Geschäftsführerin der Tentamus Chelab GmbH, “ Natürlich haben wir uns bereits auf diese Umstellung vorbereitet und sichergestellt, dass unsere Analytik sensitiv genug ist, um auch diesen niedrigeren Grenzwerten gerecht zu werden und dass unsere Kunden auch weiterhin unterbrechungsfrei den gewohnten Service von uns erhalten.“

Außerdem stellt sich dann die Frage, ob dies mit Mehraufwand und dadurch bedingt einer längeren Bearbeitungszeit verbunden ist. „Ferner wird diese Umstellung auch keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten haben. Auch diese werden wir weiterhin einhalten.“, stellt Arne Dübecke, ebenfalls Geschäftsführer der Tentamus Chelab GmbH sowie Leiter des Tentamus Center for Food Fraud, TCF², klar.

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