Am kommenden Montag, den 27. März 2023, gehen die Tarifverhandlungen im kommunalen öffentlichen Dienst in die dritte Verhandlungsrunde. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund verhandeln hierbei mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Ver.di hat nach zahllosen örtlichen und bundesweiten Streiks in den vergangenen Wochen für kommenden Montag zu einem flächendeckenden Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr und an den Flughäfen aufgerufen. Für diesen Streiktag hat sich die Gewerkschaft mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgestimmt, die ihrerseits deutschlandweit den Fernverkehr bestreiken wird.

Dazu Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA: „Die Gewerkschaften überziehen seit geraumer Zeit das gesamte Land flächendeckend mit Streikmaßnahmen. Dass nun eine Art Verbrüderung mit der EVG erfolgt, passt leider ins Bild der grundlosen Eskalation. Selten habe ich es erlebt, dass die Bevölkerung eines Landes derartig in Mitleidenschaft gezogen wird. Und auch bei dem für Montag geplanten Streik ist es so, dass dieser schlichtweg nicht dem Verhandlungsstand entspricht. Zum einen steht der kommende Montag als Verhandlungstermin seit langem fest. Zum anderen haben wir ein Angebot vorgelegt, auf dessen Basis wir arbeitgeberseitig schon im Februar weiterverhandeln wollten. Wir lehnen die Streikmaßnahmen entschieden ab.“

VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath: „Die Gewerkschaften vermischen hier offenbar bewusst die Themen aus zwei unterschiedlichen Tarifrunden mit jeweils unterschiedlichen Sozialpartnern. Am Ende kann niemand mehr nachvollziehen, warum der Bus oder die Bahn nicht fährt, oder das Flugzeug am Boden bleibt. Die Gewerkschaften sollten den inflationären Gebrauch des Streikrechts zu Lasten Dritter gründlich überdenken. Am Ende leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlichen Nah- und Fernverkehr und die deutschen Verkehrsflughäfen, das kann niemand wollen.“

Die kommunalen Arbeitgeber haben sich zum Ziel gesetzt, in der dritten Verhandlungsrunde, die vom 27. März bis 29. März 2023 in Potsdam stattfindet, eine Einigung zu erzielen. „Wir setzen darauf, dass sich auch die Gewerkschaften ihrer Verantwortung bewusstwerden“, zeigt sich Karin Welge zuversichtlich. „Die Gewerkschaften sollten sich nun endlich der Kompromissfindung widmen und nicht weiter das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger verspielen.“

Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 27. bis 29. März 2023 vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie unter: tarifrunde-2023.vka.de

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,5 Millionen Beschäftigten

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2096994-50
Telefax: +49 (30) 2096994-99
http://www.vka.de

Ansprechpartner:
Ulrike Heine
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-61
E-Mail: ulrike.heine@vka.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel