Inflationsausgleichsgeld von 2.500 Euro und Erhöhung der Tabellenentgelte/Laufzeit von 27 Monaten gibt kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit/Zügiger Abschluss der Tarifrunde erwartet

Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen ist heute nach zwei intensiven Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund haben den Gewerkschaften am zweiten Tag ein abschlussfähiges Angebot unterbreitet.

VKA-Präsidentin Karin Welge: „Im Zuge der zweiten Verhandlungsrunde haben wir heute den Gewerkschaften wie von ihnen eingefordert ein Angebot vorgelegt. In diesem haben wir erstens die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 2.500 Euro, zweitens zwei lineare Erhöhungsschritte in einer Gesamthöhe von 5 Prozent und drittens durch die Erhöhung der Jahressonderzahlung auch eine Verbesserung für den Fachkräftebereich vorgesehen. Zudem enthält es die für die kommunalen Arbeitgeber wichtigen Punkte, die die Bereiche der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, der Sparkassen und Versorgungsbetriebe betreffen. Am Ende hat das Angebot ein Volumen von rund 12 Prozent und würde die Arbeitgeber mehr als 11,7 Milliarden Euro kosten. Das ist kein Pappenstiel. Mit dem Inflationsausgleichsgeld schaffen wir eine schnelle, unmittelbare und deutliche Entlastung für unsere Beschäftigten. Gleichzeitig hätten wir mit der angebotenen Laufzeit die für uns so notwendige Planungssicherheit. Nun sind die Gewerkschaften am Zug, sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu einer schnellen Tarifeinigung zu machen. Nicht nur fordern, sondern auch liefern.“

Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Erster Stellvertreter der Präsidentin der VKA, ergänzt: „Wir gehen mit dem heute unterbreiteten Angebot an die Grenze des Machbaren. So ergibt sich allein aus dem Inflationsausgleichsgeld und der Entgelterhöhung beispielsweise für einen Müllwerker ein Plus von etwas mehr als 12 Prozent. Eine Pflegefachkraft kommt auf ein Plus von 10,8 Prozent. Das ist für die Beschäftigten eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation.“

Die Eckpunkte des Angebots im Detail:

  • Laufzeit: 27 Monate (1. Januar 2023 – 31. März 2025)
  • Lineare Erhöhung um 5 Prozent:
  • Ab 1. Oktober 2023 um 3 Prozent
  • sowie ab 1. Juni 2024 um weitere 2 Prozent.
  • Für die Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten gelten dieselben Werte.
  • Zahlung eines Inflationsausgleichsgelds von 2.500 Euro:
  • 1.500 Euro im Mai 2023,
  • weitere 1.000 Euro im Januar 2024.
  • Die Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten 1.250 Euro (750 Euro im Jahr 2023, weitere 500 Euro im Jahr 2024).
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 90 Prozent im Jahr 2024:
  • schrittweise Erhöhung im Jahr 2023 auf 75 Prozent für die Entgeltgruppen 9a bis 15,
  • ab 2024 Anhebung auf 90 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 15.

Das Angebot beinhält zugleich gesonderte Regelungen für die einzelnen Bereiche der kommunalen Arbeitgeber.

Bewertet wurden in den zweitägigen Verhandlungen auch die Streikaufrufe der Gewerkschaften, für die die VKA schon im Vorfeld der zweiten Verhandlungsrunde ihr Unverständnis geäußert hatte. Karin Welge: „Vor dem Hintergrund des heute vorgelegten Angebots verbieten sich weitere Streiks und damit verbundene zusätzliche Belastungen unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Weitere Informationen finden Sie unter: tarifrunde-2023.vka.de

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,5 Millionen Beschäftigten.

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