Finanzen / Bilanzen
Erbschaftsteuer-Befreiung: Wird der 90-Prozent-Test wieder geändert?
Unternehmensvermögen kann ganz von der Erbschaftssteuer befreit sein. Das wurde früher ausgenutzt. Der Gesetzgeber hat deshalb den Einstiegstest oder 90-Prozent-Test eingeführt: Wenn das Verwaltungsvermögen über 90 Prozent des Unternehmensvermögens ausmacht, dann schlägt die Erbschaftsteuer voll zu. Ist der Anteil unter 90 Prozent, lässt sich das Unternehmensvermögen möglicherweise steuerfrei übergeben. Das Weiterlesen…







