Finanzen / Bilanzen
BGH zur Insolvenzanfechtung: Insolvenzverwalter profitieren weiterhin von der Vermutungsregelung in §133 InsO Abs.1 Satz 2 InsO
Mit einer viel beachteten Entscheidung hatte der BGH letztes Jahr ausdrücklich seine Abkehr von Grundprinzipien seiner bisherigen Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung erklärt. PASCHEN Rechtsanwälte hatte davor gewarnt, dies voreilig zum Anlass für eine Entwarnung betroffener Gläubiger zu nehmen. Diese Warnung wurde jetzt bestätigt. Mit seiner Entscheidung vom 3. März 2022 (Aktenzeichen Weiterlesen…