Ob es um den Traumwagen aus den USA oder die Mitnahme eines Fahrzeugs nach dem Umzug nach Deutschland geht: Wer auf eigene Faust ein Auto in die Europäische Union (EU) einführt, muss einiges beachten. Wichtig ist zunächst, ob ein gebrauchtes Importfahrzeug, das außerhalb der EU zugelassen wurde, eine EG-Typgenehmigung hat. „Falls ein Importfahrzeug über eine Typgenehmigung in der EU verfügt, sind die ausländischen Zulassungsdokumente, eine gültige Haupt- inklusive Abgasuntersuchung und ein sogenanntes Certificate of Conformity – CoC – für die Zulassung nötig“, erklärt Thorsten Rechtien, Fahrzeugexperte bei TÜV Rheinland.  Das CoC erhält man beim Fahrzeughersteller. Alternativ können die Fachleute von TÜV Rheinland in den meisten Fällen ein gleichwertiges Dokument an der Prüfstelle im Rahmen der Abnahme erstellen, sofern sie das Fahrzeug eindeutig identifizieren können. Dies klärt sich erst bei der Vorstellung.

„Vollabnahme“ von Fahrzeugen durch TÜV Rheinland

Komplizierter wird es, falls das Fahrzeug nicht über eine EG-Typgenehmigung verfügt. Ohne Typgenehmigung ist eine so genannte „Vollabnahme“ nötig. Diese Begutachtung erfolgt vor der Zulassung beispielsweise durch eine Technische Prüfstelle wie TÜV Rheinland. Die Expertinnen und Experten überprüfen bei einer Vollabnahme, ob das Fahrzeug dem EU-Recht beziehungsweise der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Zeitpunkt der Erstzulassung entspricht. Thorsten Rechtien: „Wir überprüfen sämtliche geltenden Bau- und Betriebsvorschriften etwa in Bezug auf die Abgasvorschriften oder die Beleuchtung und erstellen ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis. Dafür nehmen wir eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung vor, überprüfen die Vorschriftsmäßigkeit und Mangelfreiheit des Fahrzeuges und bereiten die technischen Daten auf, die für die Zulassung nötig sind.“

Zulassung vereinfachen

Wer eine Vollabnahme für sein Fahrzeug benötigt, kann die Begutachtung und damit auch die Zulassung vereinfachen. Wichtig ist beispielsweise ein Datenblatt des Fahrzeugs, das sich über den Datenblattservice von TÜV Rheinland bestellen lässt. Je nach Fahrzeug fallen hierfür unterschiedlich hohe Kosten an. Auch das Zulassungsdokument mit der dokumentierten Erstzulassung im Ursprungsland ist Voraussetzung, um das Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können. „Ein Importfahrzeug ohne EG-Typgenehmigung muss die Vorschriften erfüllen, die in der EU zum Datum seiner Erstzulassung galten. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein vor längerer Zeit erstmals zugelassenes Fahrzeug weniger strenge Abgasvorschriften erfüllen muss als sie heute gelten“, erklärt Rechtien.

Transportkosten und Umrüstung beachten

Wer ein Fahrzeug von außerhalb der EU in Deutschland zulassen will, sollte außerdem die Transportkosten beachten. So darf ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden, bevor es zugelassen ist und muss damit zur Technischen Prüfstelle transportiert werden. Zusätzliche Kosten können zudem dadurch anfallen, dass für die Einzelbetriebserlaubnis weitere Prüfungen oder Veränderungen am Fahrzeug – die sogenannte „Umrüstung“ – notwendig werden. Beispielsweise haben ältere Fahrzeuge aus den USA häufig keine Rückfahrscheinwerfer oder keine genehmigten Scheinwerfer. Solche Scheinwerfer müssen eingebaut werden, um die Zulassung zu erhalten.

Weitere Information zum Vollabnahmeservice für Importfahrzeuge unter www.tuv.com/germany/de/importfahrzeug-zulassung.html bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel