Der Bundestag hat am 10.06.2021 die Mantelverordnung beschlossen. Die inhaltlichen Diskussionen und Beratungen haben jedoch gezeigt, dass auf alle Beteiligte noch einiges an Arbeit wartet, um das Projekt auch in der Praxis zum Erfolg zu führen.

Um den zukünftigen Herausforderungen des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft in der Baubranche gerecht zu werden, gleichzeitig die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen zu fördern und Stoffstromverschiebungen in die Deponien zu vermeiden, sind unbedingt noch weitere Anstrengungen nötig, betont deshalb Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

In den zu Protokoll gegebenen Debattenbeiträgen der Bundestagsfraktionen ist deutlich geworden, dass es wichtige Themen gibt, die weiter optimiert werden müssen.

Der bvse fordert daher Bund und Länder auf, gemeinsam zu prüfen, wie eine Regelung zum Abfallende in der Ersatzbaustoffverordnung bis zum Inkrafttreten der Verordnung umgesetzt werden kann. Der Recyclingverband fordert den Bundesrat auf, dies in einem entsprechenden Entschließungsantrag zu beschließen.

"Die Beschlussfassung des Bundestags war ein wichtiger Schritt. Die konstruktive und beharrliche Arbeit der letzten Wochen, gegen viele Widerstände, hat sich als richtig herausgestellt. Wir stellen zwar Verbesserungen der nun vorliegenden Mantelverordnung gegenüber den ersten Entwürfen fest. Es ist jedoch auch keine Überraschung, dass wir bei allen erzielten Fortschritten noch erhebliche Kritikpunkte sehen, die in nächster Zeit angegangen werden müssen. Die Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung ist ja auch ganz bewusst in der Mantelverordnung angelegt worden", erklärt Rehbock.

So müsse erreicht werden, dass mineralische Ersatzbaustoffe, die einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen werden. Schon jetzt, so betont der bvse, gibt es in weiten Teilen Deutschlands entsprechende Regelungen für einen Produktstatus von Recyclingbaustoffen: in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und auch in Bayern. Es wäre völlig kontraproduktiv im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, wenn die Politik hier scheitern sollte.

"Als weitere Schwachstelle, die es noch auszubessern gilt, ist insbesondere auch die Implementierung eines einheitlichen Analyseverfahrens für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen zu nennen", unterstreicht der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Ein einheitliches Analyseverfahren, das eine zuverlässige Einstufung ermöglicht, sei eine Grundvoraussetzung für einen praktikablen Umgang mit der Mantelverordnung und damit auch die Basis für ihren Erfolg. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Ersatzbaustoffverordnung zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Kreislaufwirtschaft leisten kann, das Recycling von Bauabfällen befördert und massive Stoffstromverschiebungen in die Deponien vermieden werden.

"Das Ziel muss sein, dass Sekundärbaustoffe gegenüber den Primärbaustoffen von den Wirtschaftsbeteiligten und der öffentlichen Hand als gleichwertig akzeptiert werden können und so nachhaltiges Bauen in Deutschland noch einmal deutlich an Fahrt gewinnt", so Rehbock abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel