Maschinenbau
Erleichterte Prüfungsbedingungen von ORELL- Druckstossdämpfern 5 und 10 Jahresprüfungen entfallen!
Prüfvorschrift für überwachungsbedürftige Druckanlagen, – Windkessel und Druckschlagdämpfer – nach §16 BetrSichV: Die Betreiber von Windkesseln oder Druckstoßdämpfern zur Absicherung von Pumpenstationen kennen die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung. Diese Untersuchung sieht nach 5 Betriebsjahren eine erstmalige Prüfung und nach weiteren 10 Jahren eine umfangreiche Kontrolle der Behälter vor. Dieser Prüfrhythmus Weiterlesen…





