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Empfänger der Soforthilfe müssen mögliche Überkompensation prüfen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist die Empfänger der Soforthilfe darauf hin, dass sie am Ende des Bewilligungszeitraumes ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass ermitteln müssen. Dadurch soll festgestellt werden, ob die pauschale Förderung zu einer möglichen Überkompensation führte. Der Bewilligungszeitraum der ersten Anträge endet am 26. Juni 2020. Am Ende des Weiterlesen…





