Der Vorstand der Wirecard AG hat heute entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Es wird geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.

Die Wirecard AG hat im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Kredite von Finanzinstituten in Anspruch genommen. Die Wirecard AG hat mit den Kreditinstituten Verhandlungen geführt und dabei die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt. Ohne eine Einigung mit den Kreditgebern bestand die Wahrscheinlichkeit der Kündigung und des Auslaufens von Krediten mit einem Volumen von 800 Mio. EUR zum 30. Juni 2020 und 500 Mio. EUR zum 1. Juli 2020.

Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine positive Going Concern Prognose nicht gestellt werden kann. Damit ist die Fortführbarkeit des Unternehmens nicht sichergestellt.

Die Wirecard Bank AG ist nicht Teil des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG. Die BaFin hat für die Wirecard Bank AG bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Freigabeprozesse für alle Zahlungen der Bank werden zukünftig ausschließlich innerhalb der Bank und nicht mehr auf Gruppenebene liegen.

Die Wirecard AG möchte mit diesem Schritt die berechtigten Interessen aller am Unternehmen Beteiligten, inklusive Gläubiger, Kunden und Arbeitnehmer, schützen.

Das Unternehmen wird in Abstimmung mit dem vom Insolvenzgericht zu bestellenden vorläufigen Insolvenzverwalter mögliche Sanierungschancen weiterverfolgen.

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