Die beiden Verlegerverbände Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die heutige/ gestrige Entscheidung der französischen Kartellbehörde (Autorité de la Concurrence) im Wettbewerbsverfahren der Verlage gegen Google. Die Behörde erklärte, dass das Verhalten von Google im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Publishers‘ Right in Frankreich der Branche ernsthaften und unmittelbaren Schaden zufügt und vermutlich einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Die französischen Kartellwächter wiesen Google an, innerhalb von drei Monaten Verhandlungen mit Verlegern und Nachrichtenagenturen über die Vergütung für die Nutzung ihrer geschützten Inhalte zu führen.

Im November 2019 wandten sich mehrere französische Verlegerverbände (Syndicat des éditeurs de la presse magazine, l’Alliance de la presse d’information générale) und die Agence France-Presse (AFP) wegen Googles Marktverhalten an die Kartellbehörde.

Frankreich hatte bereits im Juni 2019 das in der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossene Verlegerrecht umgesetzt. Das Recht zielt darauf ab, ausgewogene Bedingungen zwischen Verlagen, Nachrichtenagenturen und digitalen Plattformen zu schaffen, um die Wertverteilung zwischen diesen Akteuren zu Gunsten der Verlage und Nachrichtenagenturen neu zu definieren.

„Die Entscheidung in Paris ist eine Initialzündung für die weitere Debatte in Deutschland und eine sinngemäße Umsetzung der Richtlinie in die nationalen Gesetze“, sagte ein Sprecher der beiden Verbände heute in Berlin.

In Deutschland hatte Google 2014 als Reaktion auf das damalige nationale Leistungsschutzrecht die Veröffentlichungen der Verlage bei den Suchergebnissen nur noch sehr eingeschränkt angezeigt. Die Verlage sahen sich in der Folge zu Gratislizenzen für Google gezwungen. Ein solches Verhalten marktdominanter Plattformen müsse aus Sicht der Verlegerverbände künftig unterbunden werden. Auch laufen in Deutschland und Brüssel noch weitere Gerichts- und Beschwerdeverfahren gegen Google, die es im Lichte der französischen Entscheidung neu zu bewerten gilt.

 

Über Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse, Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und fünf Landesverbänden, repräsentieren seine rund 450 Mitgliedsverlage mit mehr als 7.000 Zeitschriftenmarken rund 80 Prozent des deutschen Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen, Vertrieb, Digitale Medien, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände für die Verleger die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für Redakteure Darüber hinaus leistet der VDZ mit der VDZ Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de www.publishers-summit.de www.pz-online.de www.deutsche-fachpresse.de www.vdz-akademie.de www.editorial.media www.presse-verkauft.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstrasse 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://www.vdz.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel