Knapp jeder dritte Deutsche leidet unter Allergien. Es sind vor allem Pollen, Hausstaub, Tierhaare oder bestimmte Nahrungsmittel, die bei den Betroffenen unterschiedlichste Beschwerden verursachen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland suchen rund 15 Prozent der Betroffenen auch bei der Urlaubsplanung stark oder sehr stark nach einem allergikerfreundlichen Reiseziel. Orientierung gibt dabei das Prüfsiegel „Für Allergiker qualitätsgeprüft“ des Bayerischen Heilbäder-Verbands (BHV). Die Einhaltung der dafür nötigen Kriterien prüft der Kooperationspartner TÜV Rheinland. „Die Zertifizierung ‚Für Allergiker qualitätsgeprüft‘ sichert einen möglichst beschwerdefreien Aufenthalt“, erklärt Sonja Kretschmar, Tourismus-Expertin und Auditorin bei TÜV Rheinland.

Umfassend geschultes Personal

Die Anforderungen an eine Zertifizierung sind hoch. So kommen ausschließlich Heilbäder und Kurorte infrage, die darüber hinaus ein allergikerfreundliches Netzwerk aus Unterkünften, Gastronomie und Einzelhandel bieten. Die Anforderungen richten sich zum einen an das Personal, das im Umgang mit Allergenen geschult sein muss. Zum anderen müssen die äußeren Bedingungen stimmen. Unterkünfte müssen unter anderem rauch- und haustierfreie Zimmer und Gemeinschaftsräume bieten und dürfen keine pollentragenden Pflanzen oder Topfpflanzen mit Erde aufweisen. Zudem ist definiert, wie oft teppichfreie Böden gewischt werden müssen oder welche Teppiche überhaupt verwendet werden dürfen. Für Supermärkte und Restaurants gilt unter anderem ein spezielles Allergenmanagement bei Einkauf, Lagerung und der Zubereitung von Speisen. Im Ort selbst sollten bei Neubepflanzungen möglichst pollenarme Bäume oder Sträucher verwendet werden. „In einem Fall wurde sogar eine Birkenallee durch eine für Allergiker verträgliche Baumart ersetzt“, berichtet Kretschmar.

Einhaltung der Kriterien wird jährlich geprüft

Bisher haben sich sechs Kurorte nach den hohen Standards zertifizieren lassen oder streben eine solche an. Die Zertifizierung ist für drei Jahre gültig, wobei die Einhaltung aller Kriterien jährlich im Stichprobenverfahren geprüft wird.

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