– Senatspräsident „Die GROSSE von 1823“: Ausschließlich Präsident oder Pressesprecher sollen mit Journalisten sprechen
– Öffentliche, kritische Nachfrage zu Ehrensenator Bosbach führt zu erstem Rauswurf seit Jahrzehnten
– Weitergeleitete Beitrittserklärungen von Damen schädigen Gesellschaft „grundsätzlich“ und „steuer-rechtlich“

Kölns älteste Karnevalsgesellschaft, die GROSSE von 1823, verbietet ihren über 200 Senatoren den Mund. Senatspräsident Bernd Cordsen erläuterte auf den Senatsabenden am 5. April und am 3. Mai 2019 in der Ex-Vertretung, dass ab sofort ausschließlich der Präsident selbst oder der Pressesprecher mit Journalisten sprechen sollten. Dabei wurden die Portraitbilder zweier bekannter Redakteure des DuMont-Verlags im Power-Point-Format präsentiert.

Zur gleichen Zeit schloss der Vorstand der „Mutter aller Kölner Karnevalsgesellschaften“ erstmals seit Jahrzehnten einstimmig einen Ratsherrn aus der Gesellschaft aus. Er habe, so der Vorstand unter Führung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, „das Ansehen und die hohe Reputation unseres Ehrensenators Wolfgang Bosbach öf-fentlich geschädigt“ und „insofern durchgreifend auch das Ansehen der Gesellschaft“.

Dieser Ratsherr ist interessiertes Mitglied des 1. FC Köln. Mitte März 2019 hatte er in den sozialen Medien öffentlich nachgefragt, „was genau würde ihn (Wolfgang Bosbach) dazu qualifizieren, einen Profi-Fußball-Bundesligisten nachhaltig zu führen?“. Bosbach selbst, Ehrensenator der GROSSEN von 1823 und Träger des Halsordens der Gesellschaft mit Brillanten, sieht sich weder beschwert noch beleidigt. Vielmehr ermunterte der den Ratsherren auf Nachfrage: „… kritisieren und kommentieren Sie nach Herzenslust“.

Der nunmehr ausgeschlossene Ratsherr und ehemalige Pressesprecher der GROSSEN von 1823, Thomas Schulz, kommentiert: „Das Recht auf freie Rede ermöglicht erst die Privilegien der Karnevalisten und es prägt den Charakter unseres Fastelovends. Diese Repressalie ist herablassend gegenüber den Ehrensenatoren und Senatoren, ein Affront insbesondere gegenüber den Ehrensenatorinnen“. Zumal der Vorstand bekräftige, auch künftig in dieser Art und Weise Ehrensenatoren „zu schützen und das Ansehen der Grossen zu wahren“. Dies gelte insbesondere für den anstehenden Wahlkampf der Oberbürgermeisterin und Ehrensenatorin Henriette Reker.

Damen steuerrechtlich schädlich
Der Vorstand der GROSSEN von 1823 hält dem Ratsherrn außerdem vor, dass er nach der Sessionseröffnung beim GROSSEN Kölschen Countdown am 11.11.2018 im Tanzbrunnen Beitrittserklärungen von Damen auf dem Formblatt der Herrengesellschaft an den Vorstand weitergeleitet hat. Der Ratsherr habe damit „damit öffentlich Kritik an den Grundfesten unserer Gesellschaft“ geübt, „wenn nicht sogar eine Schädigung in steuerrechtlicher Sicht angestrebt“.

Nach 192 Jahren hatte der Vorstand von Kölns erster Karnevalsgesellschaft hatte selbst im Jahr 2015 mit der Sozialdezernentin der Stadt Köln, Henriette Reker, unvermittelt die erste Frau zur Ehrensenatorin ernannt. Ein Jahr später würdigte er die Schirmherrin des GROSSEN Kölschen Countdowns, Hedwig Neven DuMont, ebenfalls als Ehrensenatorin.

Festkomitee-Abgabe zunächst vorenthalten
Hedwig Neven DuMont ist somit Schirmherrin der Veranstaltung, für die der Vorstand der GROSSEN von 1823 nach allgemeinem Verständnis im Kölner Karneval dem Festkomitee Kölner Karneval in den Jahren nach dem ersten GROSSEN Kölschen Countdown im Jahr 2013 die vereinbarte Festkomitee-Abgabe zunächst vorenthalten hat.

Als gesellschaftsinternes Schiedsgericht hat der Ehrenrat der GROSSEN von 1823 die Berufung ohne mündliche Anhörung und ohne Begründung abgelehnt und „dem Ausschluss vom Thomas Schulz durch den Vorstand stattgegeben“.

Anlage: Schriftverkehr zum Ratsherren-Rauswurf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

tsc.komm l kommunikation meistern
Musäusstraße 1
51067 Köln
Telefon: 0171 86 86 482
http://www.tsc-komm.de

Ansprechpartner:
Thomas Schulz
tsc.komm I kommunikation meistern
Telefon: +49 (171) 8686482
Fax: +4932223383299
E-Mail: tsc@tsc-komm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel