Rheinmetall begrüßt die Ankündigung der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, das geplante militärische Fahrzeug-Joint Venture zwischen Rheinmetall und BAE Systems zu genehmigen. Im Januar 2019 hatten Rheinmetall und BAE Systems mitgeteilt, im Landsystem-Bereich künftig in Form eines Gemeinschaftsunternehmens zu kooperieren.

Nach Vollzug der formalen Gründung, die in einigen Wochen erfolgen soll, wird das neue Unternehmen mindestens 450 Arbeitsplätze in Großbritannien erhalten und in der Lage sein, die zukünftigen Interessen des britischen Kunden noch besser zu erfüllen. Der neue MIV-Radpanzer (Mechanised Infantry Vehicle) für die britische Armee und die Modernisierung der Challenger 2-Kampfpanzerflotte sind wichtige Projekte in diesem Zusammenhang.

Weitere Informationen zum Joint Venture wollen Rheinmetall und BAE Systems in den kommenden Wochen veröffentlichen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 473-01
Telefax: +49 (211) 473-4158
http://www.rheinmetall.com

Ansprechpartner:
Oliver Hoffmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 4734748
E-Mail: oliver.hoffmann@rheinmetall.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel