Ob als Öl, Tablette oder Kapsel – zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland werden mit dem Cannabis Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) verkauft. Dies ist jedoch so nicht zulässig.

Cannabidiol wird von der Europäischen Kommission als Novel Food (neuartiges Lebensmittel) gewertet. Das bedeutet der Stoff muss zunächst als Novel Food geprüft und zugelassen werden, ehe Nahrungsergänzungsmittel mit CBD verkauft werden dürfen. Auf der Sitzung der Novel Food Commission in Brüssel wurde angekündigt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Entscheidung, CBD als neuartiges Lebensmittel einzustufen, überprüfen wird. Es wird auch erwartet, dass in Kürze eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

Derzeit befinden sich rund 90 Produkte mit CBD illegal auf dem Markt. Zudem dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine Health Claims (z.B. „schmerzlindernd“ oder „entzündungshemmend“) auf ihren Verpackungen tragen.

Ebenso undifferenziert ist die in der Verordnung behauptete Unzulässigkeit der Verwendung von CBD in Kosmetika. Entgegen den darin enthaltenen Angaben führt die europäische Kosmetikrichtlinie nicht zu einem allgemeinen Verbot der Verwendung von CBD in Kosmetika. Auch hier macht es einen Unterschied, ob die Substanz aus den Blüten und Früchten oder aus den Samen und Blättern der Pflanze gewonnen wird.

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