Manchmal ist die „Suppe“ richtig dick – durch Nebel kommt es im Frühjahr morgens und abends immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Plötzlich tut sich eine „graue Wand“ auf, die die Sicht extrem einschränkt. Am Steuer ist dann besonnenes Handeln gefragt: anstatt einer abrupten Vollbremsung, richtig Tempo rausnehmen und unbedingt das Abblendlicht einschalten. Da bei schlechter Sicht das Gefühl für Geschwindigkeit verloren geht, hilft ein kurzer Blick auf den Tacho. „Liegt die Sicht unter 50 Metern, darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen, auch auf der Autobahn“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Tempo an Sichtverhältnisse anpassen

Dennoch gibt es auch Autofahrer, die ihren Wagen trotz schlechter Sicht sogar noch beschleunigen. „Manche Fahrer bekommen im Nebel, ähnlich wie in einem Tunnel, Beklemmungen. Durch erhöhte Geschwindigkeit sowohl die Nebelwand als auch die beklemmenden Gefühle so schnell wie möglich loswerden zu wollen, ist allerdings die denkbar schlechteste Reaktion, um sicher und unfallfrei durch zu kommen“, erklärt Thorsten Rechtien. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen so anzupassen, dass das Fahrzeug auf der überschaubaren Strecke abgebremst werden kann.

Regeln für Beleuchtung im Nebel

Sehen und gesehen werden, hat bei Nebel Priorität. Das heißt: das Abblendlicht sollte immer eingeschaltet sein. Fernlicht hingegen schränkt die Sicht sogar ein, weil das Licht von den feinen Tröpfchen im Nebel reflektiert wird. Für mehr Durchblick sorgen die vorderen Nebelscheinwerfer, die zusammen mit dem Abblendlicht auch bei Regen und Schnee angeschaltet werden dürfen. Die Nebelschlussleuchte dagegen darf nur bei Nebel sowie unterhalb einer Sichtweite von 50 Metern benutzt werden. „In der Stadt, im Stau und bei sich lichtendem Nebel muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden“, so Rechtien. „Die hohe Lichtstärke der grellen, roten Leuchte soll den nachfolgenden Verkehr warnen, ihn aber keinesfalls blenden.“ Sich im Nebel nur an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren, könnte ebenfalls gefährlich werden. Wer das vorausfahrende Auto nicht aus den Augen verlieren will, fährt womöglich zu dicht auf und riskiert so eventuell einen Auffahrunfall.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel