Eine Lieferung versehentlich nicht erfasst? Steuerbefreite Leistungen nicht ausreichend dokumentiert? Schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung können sich schnell einmal Fehler einschleichen. Als Folge drohen nicht nur hochverzinste Nachzahlungen und empfindliche Bußgelder. Firmenchefs müssen neben ihrer persönlichen Haftung für solche Zahlungen auch damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belangt zu werden.

Steuerpflichtige Unternehmen oder deren Organe tragen bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Rechtsverstößen bei der Steuer generell auch ein hohes persönliches Risiko. „Die Finanzbehörden unterstellen unserer Erfahrung nach immer schneller und häufiger Vorsatz. Dazu reicht es schon, wenn der Chef die Mitarbeiter nicht ausreichend kontrolliert“, warnt Janika Sievert, Rechtsanwältin bei Ecovis in Landshut. Sie verweist darauf, dass bestens geschulte Betriebsprüfer in immer kürzeren Abständen nach Verfehlungen suchen.

Systematisch vorbeugen

Viele Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Betrieb selbst potenzielle Risiken analysiert. Wie sind betriebliche Prozesse gestaltet, welche steuerlichen Aspekte sind dabei zu beachten? „Ausgehend von solchen Fragen können Unternehmen bestehende innerbetriebliche Kontrollsysteme um die steuerlichen Aspekte erweitern. Damit lassen sich steuerliche Risiken und ein möglicher nachträglicher Berichtigungsbedarf reduzieren“, sagt Sievert. Zusätzlicher Vorteil: Ein wirksames Tax Compliance Management System (Tax CMS) – gerade auch wenn technische Lösungen einbezogen sind – kann im Fall eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens den Vorwurf leichtfertigen oder vorsätzlichen Handelns entkräften.

Rechtsverstöße vermeiden

„Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat im Praxishinweis IDW PS 980 inhaltlich konkretisiert, wie ein Tax CMS auszugestalten ist“, sagt Sievert. Ein Tax CMS regelt Verantwortlichkeiten und legt fest, wie Risiken und Regelverstöße an die zuständigen Stellen im Unternehmen zu berichten sind. Nicht zuletzt ermöglicht eine ausreichende Dokumentation, die Wirksamkeit des Tax CMS zu überprüfen und Verbesserungen einzuleiten. Die Einführung eines Tax CMS sollte immer mit einem Auftaktgespräch beginnen. „Bereits da gilt es, Probleme klar zu benennen, Aufmerksamkeit bei der Belegschaft zu wecken und Vertrauen zu schaffen“, betont Katja Nötzel, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig. Oft sind sich Mitarbeiter der Tragweite ihres Verhaltens gar nicht bewusst. Allein der Wunsch eines Kunden, die Rechnung auf eine ganz bestimmte Gesellschaft seiner Firmengruppe – die gar nicht Empfänger der Leistung war – auszustellen, kann Beihilfe zur Steuerhinterziehung sein.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Die Projektgruppe Tax CMS sollte aus einem gemischten Team bestehen. Auf Firmenseite sind ein Mitarbeiter, der Leiter der Steuerabteilung und der IT sowie ein Mitglied der Geschäftsführung einzubinden. „Der Chef sieht so aus erster Hand, wo Probleme liegen. Gleichzeitig fühlen sich die Mitarbeiter ernst genommen“, meint Nötzel. Ebenso sind der Steuerberater und ein Rechtsanwalt zur Abdeckung steuerlicher und juristischer Fragen hinzuzuziehen.

Nach dem ersten Analysegespräch sind Interviewgespräche in den einzelnen Unternehmensabteilungen, zum Beispiel mit dem Einkauf, dem Verkauf und dem Rechnungswesen, zu führen. Dabei ist der Status des existierenden internen Kontrollsystems aufzunehmen und an zusätzliche steuerliche Erfordernisse anzupassen.

Zeit zum Einführen einplanen

Es kann einige Monate dauern, bis ein Tax CMS installiert ist. Denn es nimmt Zeit in Anspruch, die Mitarbeiter zu schulen sowie Prozesse, Kommunikationswege und möglicherweise eine neue Software zu etablieren. „Anschließend ist das Tax CMS nach der erstmaligen Implementierung kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern, damit es seine Wirkung entfalten kann“, erklärt Ecovis-Expertin Nötzel.

Vorteile eines Tax Compliance Management Systems

Diese Risiken bekommen Sie mit einem internen Kontrollsystem besser in Griff:

  • Bußgelder und oft sogar existenzgefährdende Steuernachzahlungen bei Rechtsverstößen
  • Persönliche Geld- und Gefängnisstrafen für Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter
  • Imageschaden für die Firma und persönliche Beschädigung des Unternehmens bei Strafrechtsprozessen
  • Verlust von Aufträgen, denn Großkunden prüfen immer häufiger, ob der Lieferant über ein Compliance Management System verfügt

Katja Nötzel, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

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