Allergien, Schluckbeschwerden und motorische Störungen – Gemeinschaftsgastronomen müssen bei der Essenszubereitung in Pflegeheimen und beim Betreuten Wohnen viele Besonderheiten beachten. Da Caterer in solchen Einrichtungen eine besonders hohe Verantwortung tragen, ist der enge Kontakt zum zuständigen Pflegepersonal und den Konsumenten unverzichtbar. Aufnahmeformulare enthalten Wünsche sowie Unverträglichkeiten und Einschränkungen neuer Kunden. Eine Selbstverständlichkeit, die dem Caterer zum einen die Planung und Menüzusammenstellung erleichtert und zum anderen die Angebotsakzeptanz erhöht. Aufnahmeformulare sind in der Folge aber nur sinnvoll, wenn sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. „Gemeinschaftsgastronomen sollten die Umfragen regelmäßig unter den Kunden verteilen. Einfacher lässt sich eine Qualitätskontrolle kaum durchführen“, sagt Manuel Potthoff, Gastronomie- Auditor bei TÜV Rheinland.

Pürierte Kost optisch ansprechend zubereiten
Speziell geschulte Diätköche sollten auch bei Gemeinschaftsgastronomen der Küchencrew angehören. Bei der Zubereitung von Mahlzeiten für ältere Menschen – ob hochkalorisch oder fett- bzw. zuckerreduziert – kommt ihnen eine besonders hohe Bedeutung zu. Muss das Essen etwa aufgrund von Schluckbeschwerden püriert werden, sollte die Optik nicht zu kurz kommen. So gibt es beispielsweise Formen, die einem pürierten Schnitzel wieder das herkömmliche Erscheinungsbild verleihen. Bei Menschen mit motorischen Störungen sollten Erbsen hingegen zerstampft auf dem Teller angerichtet werden.

„Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie“
Das A und O bei der Zubereitung und Ausgabe von Speisen ist die Hygiene. Die Einhaltung der Hygienestandards sowie die Qualität des Angebots können sich Betriebe etwa durch TÜV Rheinland zertifizieren lassen. Diese Investition in mehr Qualität steigert die Wettbewerbsfähigkeit und hilft, Verbesserungen auszuloten und umzusetzen.

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