Im Wettbewerb um qualifiziertes Personal sind Arbeitgeber heute die Bewerber. Wer einen guten Ruf hat und besondere Leistungen bietet, kann auch überzeugen.

Mit dem demografischen Wandel wird die Suche nach geeigneten Mitarbeitern zu einer der Herausforderung für den Mittelstand. Die vom Bundesarbeitsministerium unterstützte „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ hat deshalb gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) und dem Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) ein OnlineTool entwickelt. Kleine und mittlere Unternehmen können damit den eigenen Handlungsbedarf bei der Personalsuche analysieren. Und Firmen haben viele Möglichkeiten, sich in ein gutes Licht zu rücken.

Mit Zusatzleistungen punkten
Zu den aussichtsreichsten Instrumenten der Personalbindung gehören Arbeitgeberleistungen, die ohne Belastung durch Steuer und Sozialversicherung bei den Beschäftigten ankommen. „Unternehmen können mit diesen zusätzlich zum Lohn gewährten Zuwendungen ihre Mitarbeiter binden, sie aber auch für besondere Leistungen honorieren“, erläutert Dr. Bernd Dobmann, Personalleiter bei Ecovis in München. Diese Extras sind in der Ecovis-Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2017“ zusammengestellt.

Wer den Rahmen dafür schon im Arbeitsvertrag festlegt, sorgt von Beginn an für Vertrauen. Auf Interesse stoßen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die bis zu jährlich 500 Euro pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei sind und die so auch vom Fiskus anerkannt sind.

Auch mit Hilfe für Familien können Arbeitgeber punkten. „Für Arbeitnehmer, in deren Haushalt beide Partner berufstätig sind, sind Zuschüsse zur Kinderbetreuung attraktiv“, sagt Dobmann. Hier gibt es mit Blick auf die Steuer- und Abgabenbefreiung keine Obergrenze, solange der Zuschuss im Rahmen der tatsächlichen Kosten bleibt. „Ebenso können die betriebliche Altersversorgung oder auch privat nutzbare Dienstwagen das Unternehmen attraktiv für Arbeitnehmer machen“, sagt Isolde Tuschling, Rechtsanwältin bei Ecovis in Rostock. Sie rät dazu, auch an die Auszubildenden und damit an die Fachkräfte von morgen zu denken und passende Zusatzleistungen wie die Überlassung eines Smartphones oder Tablets zu vereinbaren.

Mit Senioren besser planen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben seit Juli 2017 mit dem neuen Flexirentengesetz mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Bisher durften Rentner im vorgezogenen Ruhestand monatlich höchstens 450 Euro hinzuverdienen, wobei es möglich war, für zwei Monate im Jahr diese Grenze zu überschreiten. Maximal durfte sich der Hinzuverdienst jedoch nur auf 900 Euro belaufen. Es war also geregelt, wann dieser Lohn von zusammengerechnet 6.300 Euro pro Jahr verdient werden durfte. Nun aber gilt das Limit unabhängig davon, in welchen Monaten der Lohn entstanden ist. „Betroffene können die Zeiträume ihrer Beschäftigung jetzt besser einteilen“, sagt Tuschling. Bei Überschreiten der Grenze droht wie bisher auch eine Rentenkürzung. Sie beträgt nun empfindliche 40 Prozent des über 6.300 Euro liegenden Betrags. Übersteigt der Hinzuverdienst die 6.300EuroGrenze beispielsweise um 150 Euro, wird die Rente um 60 Euro gekürzt.

Wer etwas früher in Rente geht, dem wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gekürzt. Wer das plant, kann Ausgleichszahlungen leisten, um das wettzumachen. Die Flexirente ermöglicht dies ab einem Alter von 50 statt bisher ab 55 Jahren. „Vor einer Entscheidung sollten Betroffene beim Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Minderung einholen“, rät Tuschling.

Dr. Bernd Dobmann, Personalleiter bei Ecovis in München
Isolde Tuschling, Rechtsanwältin bei Ecovis in Rostock

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