Ulf-Birger Franz, Üstra-Aufsichtsratsvorsitzender und Verkehrsdezernent der Region Hannover, begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Rechtsstreit um die Videoüberwachung in den Stadtbahnen und Bussen der Üstra. „Die Sicherheit der Fahrgäste hat für uns oberste Priorität. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die Menschen mit einem guten Gefühl den öffentlichen Nahverkehr nutzen können – einfach weil Videoüberwachung auch eine präventive Wirkung hat.“ Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte der Üstra den Einsatz von Videoüberwachung in den Stadtbahnen aus Datenschutzgründen untersagt. Dagegen hatte die Üstra geklagt. Die Position der Üstra wurde in zwei Instanzen bestätigt.

Verkehrsdezernent Franz erinnert in diesem Zusammenhang an zahlreiche Maßnahmen der Region Hannover als Trägerin in des Öffentlichen Personennahverkehrs. So ist die Videoüberwachung in allen Wagen auch in der Neuausschreibung des S-Bahnverkehrs für das Jahr 2021 eine Anforderung der Region Hannover. Darüber hinaus sollen künftig Zugbegleiter in allen S-Bahnen für größere Sicherheit sorgen. Die Region setzt sich ebenfalls für die Überwachung mit Hilfe von Kameras an den Stationen ein. „Fahrgastsicherheit muss für die Verkehrsunternehmen eine Daueraufgabe sein, weil sie für den Kunden wesentlich ist“, fordert Franz. Zu den bereits bestehenden Maßnahmen gehört auch der Fahrgastbegleitservice der Üstra mit derzeit 55 Begleiterinnen und Begleiter, der jetzt fortgesetzt werden soll.

Für mehr Sauberkeit in den Stationen – und damit auch ein größeres Sicherheitsgefühl – sorgen zudem seit 2013 die „lokalen Kümmerer“ an ausgewählten Bahnhöfen und das Anti-Graffititeam, das innerhalb von 24 Stunden rassistische oder fremdenfeindliche Schmierereien besteigt, andere Graffiti innerhalb von 72 Stunden. „Wir gehen das Thema Sicherheit im ÖPNV weiter offensiv an“, verspricht Ulf-Birger Franz.

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