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– Gegenstand des Seminars

90 bis 95 % aller öffentlichen Auftragsvergaben liegen derzeit unterhalb der EU-Schwellenwerte. Vor diesem Hintergrund sind die Änderungen des Vergaberechts durch die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu Beginn 2017 für die Anwender des Vergaberechts wahrscheinlich von größerer Relevanz als die umfassende Vergaberechtsreform 2016.

Durch die neue UVgO wird die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte umfassend umstrukturiert. Hierbei wird der Anwendungsbereich stark erweitert. Die Abweichungen zur Vergabe von Bauleistungen werden nicht reduziert, sondern vielmehr weiter zementiert. Auch ist das Vergaberecht für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte nicht mehr aus sich selbst heraus erklärend. Aufgrund einer Vielzahl von Verweisen auf das Oberschwellenrecht ist eine grundlegende Kenntnis von Regelungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der neuen Vergabeverordnung (VgV) nunmehr in jedem Fall erforderlich.

Das eintägige Seminar will den Teilnehmenden eine Übersicht über die neue Gestalt des deutschen Vergaberechts unterhalb der Schwellenwerte und hierbei insbesondere der durch die UVgO geregelten Bereiche der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen verschaffen. Darüber hinaus sollen die inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen vollständig dargestellt werden, ohne sich jedoch im „Klein-Klein“ einzelner Unterpunkte zu verlieren.

– Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Leistungen auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite befasst sind und die Bestimmungen des aktuellen Vergaberechts bei der täglichen Arbeit beherrschen müssen. 

– Seminarablauf 

Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:

I. Strukturelle Änderungen im neuen Vergaberecht

  • Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
  • Die aktuellen Änderungen bei der VOB/A
  • Die Verweise auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 bis 186 GWB)
  • Die Verweise auf die neue Vergabeverordnung
  • Anpassungen in den sonstigen vergaberechtlichen Vorschriften
  • Auswirkungen auf die Landesvergabegesetze

II. Inhaltliche Änderungen der Vergaberechts

  • Erweiterung des Kreises der Normadressaten
  • Wahl der richtigen Vergabeart
  • Pflicht zur elektronischen Vergabe
  • Inhouse-Vergabe – erstmalige gesetzliche Regelungen
  • Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen
  • „Soziale und andere besondere Dienstleistungen“
  • Bekanntmachung und möglicher Inhalt von Zuschlagskriterien
  • Sämtliche weiteren inhaltliche Änderungen im Vergaberecht

– Referenten 

Bastian  Haverland, Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen seit 2006 in der begleitenden Rechtsberatung von Bauvorhaben, der Beratung von Vergabeverfahren im Bau- (VOB) als auch Dienstleistungsbereich – Gesundheitswesen, IT-Vergabe, Transportdienstleistungen, Schülerbeförderung, soziale Dienstleistungen, Ingenieur- und Planungs- sowie Lieferleistungen (VOL und VgV) sowie Vertragsgestaltung, der Durchführung von Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und -senaten bundesweit sowie in der Führung von Prozessen vor staatlichen Gerichten. Daneben publiziert Herr Haverland regelmäßig in bau- und vergaberechtlichen Fachzeitschriften ("Immobilien und Baurecht – IBR" und "VergabeNavigator") und ist Mitarbeiter des von Leinemann & Partner herausgegebenen Informationsdienstes "Neues zum Baurecht" sowie Mitautor von "Die Vergabe öffentlicher Aufträge". Herr Haverland ist Referent bei bau- und vergaberechtlichen Seminaren verschiedener Einrichtungen, wie Bauakademie Nord, Kommunales Bildungswerk e.V., Behördenspiegel, der Akademie für Recht und Steuern (ARS) in Österreich. Im Fachbereich Rechtswissenschaften der Phillips-Universität Marburg hielt Herr Haverland im Wintersemester 2009/2010 für die Zusatzqualifikation Privates Baurecht Vorlesungen über Bauverzögerungen und Leistungshindernisse. Er ist ferner Referent bei Inhouse-Schulungen und Vergaberechtstagen wie Österreichischer Vergaberechtstag 2015 und 2016 und beim Deutschen Vergaberechtstag 2015. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Sozietät. Seit Juli 2016 führt Herr Haverland zusätzlich den Titel Fachanwalt für Vergaberecht.

– Termin und Ort 

Ort:Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ballindamm 7
20095 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: http://www.leinemann-partner.de
Zeitraum:24.10.2017 09:30 Uhr – 24.10.2017 17:00 Uhr

– Preis

300,- Euro zzgl. MwSt.

Zur Anmeldung 

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