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Krankenhausrecht: Aufwandspauschale in der Falle
Die Krankenkassen können sich freuen. Sie müssen bei erfolgloser MDK-Prüfung so gut wie keine Aufwandspauschalen mehr an Kliniken zahlen. Diese freuen sich darüber gar nicht. In konsequenter Fortsetzung seiner vorausgegangenen Rechtsprechung betont das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Entscheidungen vom 25. Oktober 2016 nochmals die Unterscheidung zwischen einer sachlich-rechnerischen Überprüfung und Weiterlesen…