Sie entscheiden in den nächsten Tagen über die Verkehrsführung in der Innenstadt im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB). Die unterzeichnenden Wirtschaftsverbände lehnen das Vorhaben in der jetzt vorgestellten Variante ab. Wenn dieses so umgesetzt wird, gefährdet dies die Existenz von vielen Einzelhändlern und Beherbergungs- sowie Gastronomiebetrieben in der Bonner Innenstadt. Durch die Sperrung der Stockenstraße und der Kaiserstraße für den motorisierten Individualverkehr fallen zwei wichtige Zufahrten auf den Cityring künftig weg. Die dort ankommenden Autofahrer werden ausschließlich wieder stadtauswärts und gerade nicht auf den Cityring geführt. Zudem kann der geplante Linksabbieger auf die Rathausgasse unseres Erachtens die Verkehrsmengen aus südlicher Richtung nicht bewältigen.

Vor dem Hintergrund, dass gut 40 Prozent aller Kunden der Händler in der Bonner Innenstadt das Auto benutzen, würde das zu bedrohlichen Umsatzrückgängen für die Betriebe führen. Weitere Folgen wären Arbeitsplatzverluste, Gewerbesteuerausfälle und weitere Frequenzverluste für die Innenstadt. Dann drohen zudem Leerstände mit entsprechenden Folgen wie z.B. einer Verwahrlosung.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die geänderte Verkehrsführung in der Thomas-Mann-Straße (umgedrehte Einbahnstraße). Diese wird nur erschwert angefahren werden können, was die Betriebe empfindlich treffen wird. Wir bitten Sie deshalb dringend, dieser Planung unter keinen Umständen zuzustimmen.

Es gibt noch einen weiteren, gewichtigen Grund, weshalb wir die geplante Verkehrsführung für sehr bedenklich halten. In den kommenden Jahren werden die Nordbrücke, der Tausendfüßler und die Südbrücke saniert bzw. neu gebaut werden müssen. Während der Maßnahmen kann das Bonner Verkehrsnetz keine weiteren Verkehrsbehinderungen (z.B. durch die Sperrung der Kaiserstraße für die Durchfahrt auf den Cityring) verkraften. Durch solche Maßnahmen würde die Erreichbarkeit von weiteren Teilen des Stadtgebietes stark eingeschränkt und schließlich ein Verkehrschaos auslösen. Aus diesem Grund raten wir dringend dazu bzw. regen an, die Entscheidung über die oben genannten Teilpläne zur Verkehrsführung auszusetzen.

Den unterzeichnenden Verbänden ist es durchaus bewusst, dass die Verkehrsplanung für das weitere Vorgehen mit Blick auf den ZOB, aber auch für die Bauvorhaben am Maximiliancenter und am Nordfeld von großer Bedeutung ist. Die vorgestellte Planung am ZOB mit den beiden großen Aufenthaltsflächen und der mittigen Durchfahrt aus der Wesselstraße kommend nebst Sperrung der Maximilianstraße zwischen Wesselstraße und Hauptbahnhof halten wir grundsätzlich für zielführend. Zudem halten wir die Einrichtung von Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf beiden Seiten neben den Straßenbahnspuren am Hauptbahnhof entlang für richtig, weil eine Verlegung der Schienen in Richtung U-Bahn-Decke auf diese Weise vermieden werden kann. Wir meinen, dass auf diese Weise der ZOB umgestaltet werden kann, ohne die weiteren genannten Nachteile einer geänderten Verkehrsführung in Kauf nehmen zu müssen.

Meine Damen und Herren, wir bitten Sie, unsere Argumente zu berücksichtigen und eine Entscheidung über die Verkehrsführung in der Innenstadt nicht endgültig zu treffen, bevor die von uns aufgeworfenen Bedenken ausgeräumt sind. Gerne bieten wir Ihnen an, die relevanten Sachverhalte in einem Gespräch im Detail zu erläutern und unsere Expertise in die künftige Gestaltung einzubringen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel