Das Landesgericht München I hat den Prospekt der Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co. KG als fehlerhaft eingestuft. Das ging aus einem Urteil vom 03. April 2017 hervor (Az. 28 O 2272/16). Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Verbrauchern, die ab Juni 2007 eine Beteiligung abgeschlossen haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten wurde das Emissionsprospekt der Hannover Leasing Life Invest Deutschland I genauer unter die Lupe genommen. Die Fonds investierten in überdurchschnittliche Verzinsung für Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Das Gutachten zeigte, dass die prognostizierte Entwicklung von Zertifikaten zu hohe Zinssätze aufwiese. Die Fondgesellschaft warb mit Werten von 6 und 7 Prozent im Prospekt. Worte wie „sicherheitsorientiert“, „steueroptimiert“ und „renditemaximiert“ verführten viele Anleger.

Die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH sei laut Urteil dazu verpflichtet, Anlegern vollen Schadensersatz gegen Rückübertragung der Beteiligung zu leisten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Betroffenen ebnet es jedoch den Weg, um Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

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