Die Sicht der Unternehmen in Deutschland auf Cloud Computing hat sich in den vergangenen 12 Monaten stark gewandelt. Die Fachbereiche nehmen immer stärker Einfluss auf die Beschaffung und Budgetierung von Cloud Services. Sie haben erkannt, dass moderne Informationstechnologie und damit Cloud Services eine Grundvoraussetzung für innovative Unternehmen sind. Erfolgreiche Business Cases verbreiten sich schnell in den Organisationen und wecken das Interesse anderer Unternehmensbereiche.

IT-Abteilungen müssen daher jetzt verstärkt zum Cloud Enabler werden, indem sie Cloud Architekturen planen, Cloud Technologie einführen und Cloud Services integrieren. Die Veränderung der Prozesse und der damit verbundene Wandel von Rollen und Kultur hat die Firmen erfasst. Nach IDC Beobachtungen – und aktuelle Studien bestätigen dies – befinden sich die Unternehmen aktuell inmitten eines Umbruchprozesses hin zu Cloud Computing als dominierendes Nutzungsmodell für IT-Ressourcen. IDC hat auch in diesem Jahr die Programmgestaltung des IDC Hybrid Cloud Summit, der am 9. Februar 2017 in Frankfurt am Main zum fünften Mal stattfand, erneut auf genau die Anforderungen zugeschnitten, denen sich IT-Entscheider aktuell gegenübersehen.

„Cloud ist in Deutschland inzwischen zum Mainstream geworden. Wir beobachten beispielsweise, dass sich auch hierzulande Workloads zunehmend in Hosted Clouds verschieben. Aktuell stehen wir am Beginn der zweiten Phase des Cloud Computing. Jetzt gilt es, die Weichen für eine erfolgreiche Cloud Transition im Kontext der digitalen Transformation zu stellen,“ gibt IDC Analyst Giorgio Nebuloni den Teilnehmern in seiner Keynote mit auf den Weg. Damit setzte er den Impuls zu einem spannenden Konferenztag, an dem das vielschichtige Thema des Cloud Computing in all seinen Facetten und Ausprägungen beleuchtet wurde. Neben Chancen und Risiken im Hinblick auf Hybrid und Multi Cloud Szenarien ging es auch darum, was Unternehmen beachten müssen, um Rechenleistung sicher bereitstellen zu können. Wie man den Spagat zwischen Private und Public Cloud meistert, wurde ebenso thematisiert wie die Frage, welche Workloads in welche Cloud wandern sollten.

Neben IDC teilten Experten von IBM, Nutanix, Riverbed und VMware ihre Sicht auf den Markt mit den mehr als 80 Teilnehmern aus mittelständischen und großen Unternehmen nahezu aller Industriezweige vertreten waren. In den nachmittäglichen Workshops von fluidOps, DARZ, Rackspace und VMware wurden die Herausforderungen intensiv in kleinen Gruppen diskutiert und die daraus resultierende Best Practices im Nachgang im Hauptplenum geteilt. Der äußerst interessante Vortrag von Claudia Hamm, IT Fachanwältin bei Arnecke Sibeth Siebold Rechtsanwälte zum Einfluss der EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Cloud rundete den Nachmittag mit wichtigen Hinweisen und Handlungsempfehlungen ab.

In der Fachausstellung, in der sich die Teilnehmer vor allem in den Pausen informieren und mit den anwesenden Experten ihre individuellen Fragen diskutieren konnten, waren neben den vorgenannten Lösungsanbietern auch Interxion und ProfitBricks mit einem Ausstellungsstand vertreten. 

Moderiert wurde die Veranstaltung von Nadja Bayraktar, die IDC Konferenzdirektorin führte gewohnt kompetent und unterhaltsam durch das Programm.

Der nächste IDC Cloud Summit findet Anfang 2018 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen zu den Partnerangeboten sind bei IDC auf Anfrage erhältlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IDC Central Europe GmbH
Hanauer Landstraße 182 D
60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 90502-0
Telefax: +49 (69) 90502-100
http://www.idc.de

Ansprechpartner:
Katja Schmalen
Director Marketing & PR
Telefon: +49 (69) 90502-115
Fax: +49 (69) 90502-100
E-Mail: kschmalen@idc.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel