Firmenintern
Statement zu den am Freitag beschlossenen Energieeffizienzmaßnahmen
Die vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundesrat am Freitag abgesegneten mittelfristigen Energiesparverordnungen [1] treten am 1. Oktober 2022 in Kraft. Demnach müssen Unternehmen ab einem Energieverbrauch zehn Gigawattstunden (Gwh) pro Jahr, die bereits ein Energieaudit durchgeführt haben, Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Dazu Weiterlesen…





