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OLG Hamburg: DSGVO-Verstöße abmahnbar
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat als erstes deutsches Oberlandesgericht entschieden, dass Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von Wettbewerbern abgemahnt werden können. Stellt ein Unternehmer bei einem Wettbewerber also den Verstoß gegen eine DSGVO-Vorschrift fest, so steht ihm grundsätzlich das Recht Weiterlesen…







