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Dashcams: Bilder dürfen verwendet werden
Bilder von Armaturenbrett-Kameras, sogenannten Dashcams, dürfen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intims- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingegriffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Nürnberg in einem jetzt veröffentlichten Hinweisbeschluss vom Weiterlesen…