Finanzen / Bilanzen
Softing AG beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der Softing AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Weiterlesen…

