Allgemein
Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern eine Verpflichtung
Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienstleistungen im privaten Sektor der EU die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Der Europäische Zugänglichkeitsverordnung (EAA) gilt nicht für alle Websites, sondern für ausgewählte Bereiche wie E-Commerce, Banken und den Transportsektor. Diese Dienste müssen den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 entsprechen, die sich in Weiterlesen…