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Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit: EU-Gesetz trifft Eventbranche
Seit Juni 2025 ist der „European Accessibility Act“ (EAA) in Kraft und verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit – auch im Bereich Veranstaltungen. Betroffen sind alle Unternehmen, die mindestens 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erzielen und digitale Dienstleistungen anbieten, z. B. Online-Shops, Websites, Ticketing-Portale oder Fahrkartenautomaten. Damit rückt auch die Live-Untertitelung Weiterlesen…