Geprüfte Qualität in der Fernlehre

Wer einen Fernlehrgang absolviert, möchte sicher sein, dass ihm:ihr ein hochwertiges Lehr- und Lernangebot bereitgestellt wird. Und dabei müssen sich Fernstudierende nicht alleine auf die Angaben des:der jeweiligen Anbieter:in verlassen: Denn in Deutschland sind alle Fernlehrgänge per Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zulassungspflichtig. Zuständig für diese Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Weiterlesen…