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Offenlegungsfrist endet am 31. Dezember 2026: Für den Jahresabschluss 2025 hat das Bundesamt für Justiz bislang keine Schonfrist angekündigt
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2026 offenlegen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften haben dafür nur vier Monate. Anders als für den Stichtag 31. Dezember 2024 steht hinter diesem Termin bisher keine Nichtbeanstandungsfrist. Das Bundesamt für Justiz hatte die letzte Nichtbeanstandungsfrist ausdrücklich als letztmalige Verschiebung bezeichnet. Weiterlesen…