Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die OYAK ANKER Bank GmbH

Gemäß den regulatorischen Anforderungen für das Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland hat jede Bank mindestens 2 Geschäftsleiter zu beschäftigen, um das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten. Als OYAK ANKER Bank GmbH halten wir uns an diese Anforderung. Nachdem einer von unseren Geschäftsleitern unerwartet ausgeschieden ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen Weiterlesen…