Stromausfall Gewitter Photovoltaik Notstrom

Am Wochenende hat es wieder ordentlich gewittert, vor allem im Norden Bayerns. Es kam zu umgestürzten Bäumen, vollgelaufenen Kellern und Stromausfällen. Die Photovoltaikanlagenbetreiber, die einen Batteriespeicher mit Notstromfunktion besitzen, bemerken davon jedoch nichts. Denn hier wird der Strom bei Stromausfall aus dem Batteriespeicher genutzt. Sollte bei dem Gewitter mehr kaputt Weiterlesen…

Photovoltaik: Was passiert auf Deutschlands Dächern?

  Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat Mai 2021 einen Leitfaden „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“ veröffentlicht. Das Dokument beinhaltet „aktuelle Fakten, Zahlen und Erkenntnisse und soll eine gesamtheitliche Bewertung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland unterstützen“. (Fraunhofer, S.5) In der neuen EEG-Reform (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2021 ist geplant bis 2030, Weiterlesen…

Lösung für ausgeförderte PV-Anlagen im N-ERGIE Netz

Die N-Ergie Netz GmbH in Nürnberg hat sich nun eine Lösung für ausgeförderte Volleinspeise-Photovoltaikanlagen, die sogenannten "Ü20" Anlagen, in ihrem Netz überlegt. Lange war es unbekannt wie es mit den Photovoltaikanlagen nach dem Auslaufen der 20 Jahre Einspeisevergütung weitergehen soll. Mit der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, dass der erzeugte Strom Weiterlesen…

iKratos Deutschlands Kundenliebling Solartechnik 2021

Focus Money Deutschland Test Kundenlieblinge 2021 kürt iKratos zu Deutschlands Kundenliebling im Bereich Solartechnik 2021. Bereits 2020 erhielt das oberfränkische Familienunternehmen diese Auszeichnung. Hintergrund dieser Auszeichnung ist eine Studie, die vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) durchgeführt wird. Die Studie analysiert rund 15.000 Marken Aussagen in den Bereichen Preis-Leistungsverhältnis, Weiterlesen…

Photovoltaik: Einkommenssteuerpflicht für kleine Anlagen abgeschafft

Für kleine Photovoltaikanlagen, heißt bis 10 kWp, wurde die Einkommenssteuerpflicht abgeschafft. Diese Abschaffung betrifft nur die Ertragssteuer und nicht die Umsatzsteuer. Wichtig ist außerdem, dass dies auch nur für „zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen)" gilt. Betroffen sind Anlagen die nach Weiterlesen…