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Arbeitskammer unzufrieden mit Arbeitszeiterfassung im Saarland
Seit knapp drei Jahren gilt ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung, wonach die Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Aus Sicht der saarländischen Arbeitskammer wird diese Pflicht im Saarland derzeit nicht zufriedenstellend erfüllt. Grundlage für diese Einschätzung ist eine Beschäftigtenbefragung des vergangenen Jahres. Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk Weiterlesen…