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Landgericht Berlin untersagt unwahre Behauptungen der Deutschen Telekom AG über DNS:NET in Altglienicke
Die DNS:NET Internet Service GmbH hat sich vor dem Landgericht Berlin gegen unwahre Behauptungen der Deutschen Telekom AG über DNS:NET und dessen Glasfaserangebot im Berliner Ortsteil Altglienicke durchgesetzt. Im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 103 O 77/25 eV) verurteilte das Gericht die Deutsche Telekom AG zugunsten der DNS:NET Internet Service GmbH, unter Weiterlesen…


