Laut DIHK-Analyse hat die Beschleunigungsgesetzgebung der Bundesregierung im Sommer 2026 große Fortschritte hin zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren gebracht, vor allem dank des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Dennoch bremsen zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen wichtige Vorhaben weiterhin aus.
Der DIHK-Beschleunigungsmonitor zeigt dies deutlich: Von den 54 wesentlichen Maßnahmen sind inzwischen 12 vollständig und 14 teilweise umgesetzt. Mit der Umsetzung weiterer 13 Maßnahmen wurde im Baugesetzbuch und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz begonnen. Damit ist die Mehrzahl der betrachteten Vorhaben auf den Weg gebracht. Besonders sichtbar sind die Fortschritte aus Sicht der DIHK beispielsweise beim Zulassungsrecht für die Verkehrsinfrastruktur oder dem Breitbandausbau.
Die Zahlen zeigen einen klaren Aufwärtstrend gegenüber der Situation im Frühjahr, als erst 3 Maßnahmen vollständig und 10 teilweise umgesetzt waren.
DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov: „Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie es mit der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ernst meint. Das ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Deutschland wird schneller, aber wir sind erst auf halber Strecke. Die Verkehrsminister haben es jetzt in der Hand, die letzten Bremsklötze aus dem Weg zu räumen, statt neue einzubauen.“
Die DIHK sieht weiterhin dringenden Verbesserungsbedarf. Viele Erleichterungen bleiben auf einzelne Vorhaben und Fachgesetze begrenzt. So fehlen ein vorzeitiger Baubeginn, verbindliche Fristen und Stichtagsregelungen weiterhin im Wasserrecht und in Teilen der Bauleitplanung. Das verzögert auch politisch priorisierte Projekte. Beim Brückenbau zeigt sich das Grundproblem exemplarisch: Zwar wurden mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wichtige Erleichterungen geschaffen. Doch dort, wo die Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt, kostet allein dieser eine Verfahrensschritt ein bis drei Jahre. So wird Deutschlandtempo im Alltag ausgebremst. “Die Beschleunigung muss in allen Bereichen funktionieren, nicht nur bei Leuchtturmprojekten. Ansonsten bleibt die Masse der Vorhaben im Verfahrensstau stecken,” so Melnikov.
Dazu zählen laut DIHK die vielen Einschränkungen innerhalb der Beschleunigungsgesetze. „Vier von fünf Fernstraßenprojekten bleiben beim überragenden öffentlichen Interesse außen vor. So kommen wir über die halbe Strecke nicht hinaus. Deutschlandtempo gibt es nicht zum Rabatt, es sollte für alle Verfahren gelten, nicht nur für Leuchttürme.“ Zudem fehlen bei Umweltprüfungen noch die in der Modernisierungsagenda versprochenen Erleichterungen für Industrie und Infrastruktur. Auch sollte sichergestellt werden, dass für die zügige Umsetzung baureifer Projekte genügend Mittel bereitstehen.
Melnikov: „Die Bundesregierung darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern sollte die Erleichterungen auf alle Genehmigungsbereiche ausweiten und die vorgenommenen Einschränkungen streichen. Zusätzlich sollte die Genehmigungsfiktion für alle Verwaltungsverfahren für das Entlastungspaket im Herbst Priorität haben. Die Bundesregierung hat damit eine weitere große Chance auf schnellere Verfahren, die sie nicht verspielen darf.“
Die bisherigen Erfolge dürfen aus Sicht der DIHK auch nicht durch zusätzliche Belastungen konterkariert werden. „Mit dem bisherigen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur würden viele Infrastrukturvorhaben erheblich verzögert und damit das Erreichte teilweise wieder zunichte gemacht”, so Melnikov abschließend.
Hintergrund:
Bund und Länder haben am 6. November 2023 den sogenannten „Beschleunigungspakt“ beschlossen. Viele der Beschlüsse gingen unter der neuen Bundesregierung in der Modernisierungsagenda auf. Hierin wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um das beschworene "Deutschlandtempo" zu erreichen. Vereinbart wurden 150 Arbeitsaufträge für schnellere und einfachere Verfahren. Dazu gehören viele Gesetzesänderungen im Genehmigungs- und Planungsrecht ebenso wie Veränderungen bei der Verwaltung (beispielsweise Digitalisierung, Personal). Der DIHK-Beschleunigungsmonitor beobachtet den Umsetzungsgrad der 54 aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen. Beurteilt wird dabei, ob die jeweilige Maßnahme in den für die Wirtschaft wichtigsten Fachgesetzen begonnen und in welchem Umfang sie umgesetzt wurde.
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