Ein Shortseller-Report stellt Nussir sowie die US-Projekte Springer und Apex infrage. Entscheidend ist jedoch die Trennung zwischen bestehenden Risiken und bislang nicht eingetretenen Rechtsfolgen.

– Anzeige/Werbung – Dieser Artikel erscheint im Auftrag von Blue Moon Metals Inc.! Bezahlte Beziehung: SRC swiss resource capital AG unterhält einen entgeltlichen IR-Beratervertrag mit Blue Moon Metals. · Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung: 17.08.2026, 8:30 Uhr Berlin/Zürich ·

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Shortseller-Report von Viceroy Research hat die Aktie von Blue Moon Metals (WKN: A413T9) erheblich unter Druck gesetzt.

Im Zentrum steht die Behauptung, das norwegische Nussir-Projekt werde seine Genehmigung zur Ablagerung von Aufbereitungsrückständen im Repparfjord verlieren.

Genau diese zentrale negative Rechtsfolge ist bislang jedoch nicht eingetreten.

Der Report weist auf Genehmigungs-, Umwelt- und Umsetzungsrisiken hin. Er vermischt aber teilweise bestehende Prüfungsrisiken mit möglichen künftigen Rechtsfolgen. Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend: Ein Risiko kann sich ergeben, ohne bereits einem Widerruf oder einem Projektstopp gleichzukommen.

Die zentrale Fehlinterpretation

Das Urteil des norwegischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni 2026 betraf das Engebø-Projekt, nicht Nussir. Es kann eine erneute Prüfung vergleichbarer wasserrechtlicher Entscheidungen auslösen, erklärt die Nussir-Genehmigung aber nicht automatisch für ungültig. Nussir war weder Partei noch unmittelbarer Gegenstand des Verfahrens.

Ähnliches gilt für das Schreiben der EFTA-Überwachungsbehörde ESA vom 23. April 2026. ESA kritisiert Norwegens Anwendung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und bezieht Repparfjord ein. Das Schreiben richtet sich jedoch…

Lesen Sie hier gerne weiter.

Viele Grüße
Ihr
Marc Ollinger

Swiss Resource Capital AG

Redaktionelle Einordnung: Wertungen und Szenarien sind als solche kenntlich gemacht. Tatsachenangaben beruhen auf den im Quellenblock genannten öffentlich zugänglichen Primärquellen. Unternehmensziele, Planungen und Schätzungen sind keine Zusagen; tatsächliche Entwicklungen können wesentlich abweichen.

Die Swiss Resource Capital AG auf einen Blick:

Quellen und Methodik

Der Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Unternehmensmeldungen, regulatorischen Dokumenten, Gerichts- und Behördeninformationen sowie den Reports von Viceroy Research. Tatsachen, Unternehmensangaben, Prognosen und redaktionelle Bewertungen wurden soweit möglich getrennt gekennzeichnet.

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1. Art und Einordnung der Veröffentlichung

Bei diesem Beitrag handelt es sich um Werbung beziehungsweise eine vergütete Auftragsveröffentlichung über Blue Moon Metals Inc. Er wurde im Rahmen eines entgeltlichen Investor-Relations-Vertrags erstellt und verbreitet.

Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt weder eine unabhängige Finanzanalyse noch eine individuelle Anlageberatung, Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Er ist kein Angebot, keine Aufforderung und keine persönliche Empfehlung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten.

Aufgrund seines Gegenstands und seiner möglichen Wirkung auf Anlageentscheidungen kann der Beitrag gleichwohl als Anlageempfehlung oder als sonstige Information verstanden werden, durch die eine Anlagestrategie empfohlen oder vorgeschlagen wird. Tatsachen, Unternehmensangaben, Aussagen Dritter, Prognosen und redaktionelle Bewertungen sollen deshalb soweit möglich klar voneinander getrennt und bestehende Interessen beziehungsweise Interessenkonflikte offengelegt werden.

2. Verfasser

Berufsbezeichnung: Freier Journalist
Auftraggeber des Verfassers: Swiss Resource Capital AG
Verbreiter: Swiss Resource Capital AG
Abschluss der Erstellung:16.08.2026 18:00 Uhr

3. Auftraggeber, IR-Vertrag und Vergütung

Die Swiss Resource Capital AG unterhält mit Blue Moon Metals Inc. einen entgeltlichen Investor-Relations-Vertrag. Auf Grundlage dieses Vertrags wird die Swiss Resource Capital AG von Blue Moon Metals Inc. für die Erstellung und Verbreitung von Unternehmens-, Projekt- und Kapitalmarktinformationen vergütet. Dieser Beitrag wurde im Rahmen dieses Vertrags erstellt und verbreitet.

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Der Beitrag wurde Blue Moon Metals Inc., dessen Management, Organmitgliedern oder sonstigen Beauftragten vor der Erstveröffentlichung nicht zur Prüfung, Bearbeitung oder Freigabe vorgelegt.

Blue Moon Metals Inc. hatte daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die konkrete Auswahl, Gewichtung und Formulierung der im Beitrag enthaltenen Aussagen und redaktionellen Bewertungen. Die Informationsgrundlage umfasst jedoch unter anderem öffentliche Unternehmensmeldungen und sonstige von Blue Moon Metals Inc. veröffentlichte Unterlagen.

Die fehlende Vorabprüfung durch das Unternehmen ändert nichts daran, dass der Beitrag im Rahmen des von Blue Moon Metals Inc. vergüteten Investor-Relations-Vertrags erstellt und verbreitet wird.

5. Aktienbesitz und geplante Käufe

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Positionen und Erwerbsabsichten können sich nach der Erstveröffentlichung ändern. Soweit keine gesetzliche Aktualisierungspflicht besteht, erfolgt keine laufende Mitteilung jeder Veränderung.

6. Informationsgrundlage und Methodik

Der Beitrag beruht auf öffentlich verfügbaren Informationen. Dazu gehören insbesondere Unternehmensmeldungen und regulatorische Einreichungen von Blue Moon Metals Inc., technische Berichte, Machbarkeitsstudien und Projektinformationen, Veröffentlichungen norwegischer Behörden und der EFTA-Überwachungsbehörde ESA, einschlägige gesetzliche und regulatorische Dokumente, öffentlich zugängliche Presse- und Branchenberichte sowie die veröffentlichten Reports von Viceroy Research.

Die verwendeten Quellen wurden nach bestem Wissen ausgewertet und, soweit praktisch möglich, miteinander abgeglichen. Eine eigenständige rechtliche, technische, geologische, metallurgische oder wirtschaftliche Prüfung vor Ort wurde nicht durchgeführt.

Feststehende Tatsachen, Angaben von Blue Moon Metals Inc., Aussagen Dritter, Studienergebnisse, Prognosen und redaktionelle Bewertungen werden soweit möglich sprachlich getrennt. Formulierungen wie „nach Angaben des Unternehmens“, „laut Studie“, „plant“, „erwartet“, „könnte“, „würde“ und „nach redaktioneller Einschätzung“ kennzeichnen die jeweilige Aussageebene.

Die Ausführungen zu Gerichts-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sind redaktionelle Zusammenfassungen öffentlich zugänglicher Informationen und keine Rechtsgutachten. Über die verbindliche Auslegung und die rechtlichen Folgen können ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte entscheiden.

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8. Zukunftsgerichtete Aussagen

Der Beitrag kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, insbesondere zu Genehmigungs- und Gerichtsverfahren, Projektentwicklung, Bau und Produktionsaufnahme, Finanzierung, Kapitalbedarf und Projektkosten, Rohstoffpreisen, Erlösen und Wirtschaftlichkeit, Ressourcen, Reserven und Produktionsmengen; Explorations-, Bohr- und Metallurgieprogrammen sowie Abnahme-, Absatz- und Verarbeitungsvereinbarungen.

Solche Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Annahmen, Planungen und Erwartungen. Sie unterliegen bekannten und unbekannten Risiken sowie Ungewissheiten. Tatsächliche Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den dargestellten Erwartungen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar.

9. Besondere Bergbau- und Unternehmensrisiken

Investitionen in Explorations- und Bergbauunternehmen sind hochspekulativ. Zu den wesentlichen Risiken gehören insbesondere die Änderung, erneute Prüfung, Aussetzung oder der Verlust von Genehmigungen; Umwelt-, Wasserrechts-, Tailings- und Sozialrisiken; Gerichts- und Verwaltungsverfahren; politische oder regulatorische Änderungen; Widerstand betroffener Gemeinden oder indigener Gruppen; Finanzierungslücken und Verwässerung bestehender Aktionäre; Kostensteigerungen, Bauverzögerungen und technische Probleme; geologische und metallurgische Unsicherheiten; Rohstoffpreis- und Wechselkursschwankungen; Abhängigkeit von Auftragnehmern, Abnehmern und Finanzierungspartnern sowie ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals.

Studienergebnisse, Kapitalwerte und Investitionsentscheidungen garantieren weder die Finanzierung noch den Bau, die Inbetriebnahme oder einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb.

Historische Schätzungen sind nicht ohne Weiteres als aktuelle Mineralressourcen oder Mineralreserven anzusehen. Mineralressourcen sind keine Mineralreserven und besitzen keine nachgewiesene wirtschaftliche Abbaubarkeit. Selektiv entnommene Proben sind möglicherweise nicht repräsentativ für durchschnittliche Gehalte, Kontinuität, Größe oder Wirtschaftlichkeit einer Lagerstätte.

10. Einordnung der Aussagen von Viceroy Research

Die Wiedergabe und Bewertung von Aussagen von Viceroy Research erfolgt im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung mit dessen veröffentlichten Reports.

Soweit Aussagen zitiert oder zusammengefasst werden, sind sie Viceroy Research als Quelle zuzuordnen. Redaktionelle Bewertungen einzelner Aussagen und Schlussfolgerungen stellen Meinungsäußerungen auf Grundlage der zum Redaktionsschluss verfügbaren Informationen dar.

Viceroy Research legt nach eigener Darstellung ein wirtschaftliches Interesse an fallenden Kursen beziehungsweise eine entsprechende Shortposition offen. Dieser Umstand ist bei der Einordnung der Reports zu berücksichtigen, beweist für sich genommen jedoch weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit.

Mit dem Beitrag wird Viceroy Research weder rechtswidriges Verhalten noch eine vorsätzlich falsche Berichterstattung unterstellt.

11. Aktualisierung

Der Beitrag gibt den Informationsstand zum angegebenen Redaktionsschluss wieder. Eine Aktualisierung kann anlassbezogen erfolgen, wenn neue wesentliche Unternehmens-, Gerichts-, Behörden- oder Projektinformationen bekannt werden.

Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur laufenden Aktualisierung besteht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Leser sollten vor einer Anlageentscheidung stets die neuesten Unternehmensmeldungen und regulatorischen Einreichungen von Blue Moon Metals Inc. prüfen.

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13. Einsatz KI-gestützter Systeme

Bei der Erstellung und Bearbeitung von Beiträgen können KI-gestützte Systeme als redaktionelle Hilfsmittel eingesetzt werden, insbesondere zur Unterstützung bei Recherche, Auswertung, Strukturierung und sprachlicher Überarbeitung. Sämtliche zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung einer substanziellen menschlichen Prüfung, redaktionellen Bearbeitung und Freigabe unterzogen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt vollständig bei den jeweils benannten verantwortlichen Personen und dem veröffentlichenden Unternehmen.

14. Abschließender Risikohinweis

Eine Anlage in Aktien von Blue Moon Metals Inc. kann zu erheblichen Verlusten bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Historische Kursentwicklungen, einzelne Analyseergebnisse, Projektstudien, Unternehmensziele und Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Ergebnisse.

Die Entscheidung über den Kauf, das Halten oder den Verkauf von Wertpapieren liegt ausschließlich beim jeweiligen Anleger.

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