Die Fokussierung auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik ist grundsätzlich nachvollziehbar. Für eine wirtschaftlich auskömmliche Leistungserbringung braucht es jedoch zwingend Vergütungsstrukturen, die die realwirtschaftlichen Preissteigerungen über alle Kostenarten wie beispielsweise Personal, Materialien, Energie oder Ähnliches ausreichend abbilden. Der bisherige Rechtsrahmen zwingt das Zahntechniker-Handwerk schon jetzt, Vergütungsvereinbarungen zu akzeptieren, welche bereits mit der jahresspezifischen Grundlohnsummenentwicklung unterhalb der real angefallenen Kostensteigerungen liegen. Auf diese ohnehin unzureichenden Steigerungsraten zusätzlich einen „Zwangsrabatt“ in Form eines Abschlags von einem Prozent vorzuschlagen riskiert, dass sich zunehmend zahntechnische Betriebe von GKV-Versorgungen abwenden. Dies kann insbesondere in strukturschwachen Regionen Versorgungslücken eröffnen.
Der Vorschlag, Grundlagen für repräsentative Kostenerhebungen in allen Dienstleistungsbereichen zu schaffen, ist zwar ehrenwert, allerdings sind die Leistungsbereiche im Gesundheitswesen stark heterogen. Einige Leistungserbringer arbeiten am Patienten, sind eher dienstleistungsorientiert. Leistungserbringer wie die zahntechnischen Meisterlabore sind eher primär verarbeitend tätig und haben einen hohen Material- und Maschineneinsatz. Eine repräsentative Kostenerhebung müsste sektorenspezifisch erfolgen. Im Leistungsbereich Zahntechnik gibt es bereits belastbare Umsetzungserfahrungen zwischen den Partnern der Selbstverwaltung, konkret die Leistungserbringer und die Kostenträger, welche mit Schiedsämtern und Gerichten zudem über angemessene Mediationsinstrumente verfügen. Ein weiteres Institut zu beauftragen, erscheint weder notwendig noch zielführend oder kurzfristig wirksam.
Die auf den Bereich der kieferorthopädischen Versorgungen zielenden Reformempfehlungen stellen ein bedarfsgerechtes und effizientes Versorgungssystem in Frage.
Der Vorschlag, kieferorthopädische Versorgungen auf ein Festzuschusssystem umzustellen, gefährdet die durch das Sachleistungsprinzip sichergestellte flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgungsstruktur, die einen Zugang zur Versorgung unabhängig vom Haushaltseinkommen der Patienten gewährleistet.
Auch die Verengung des Zugangs zu Kieferorthopäden – mit regionalen Ausnahmen bei Unterversorgung mit entsprechender Facharztquote – ist eine Maßnahme, die den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen beschränkt und zudem berufsrechtlich inkonsistent ist.
Vor dem Hintergrund der Vorschläge fordert der VDZI daher erneut eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Diskussion über die nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems.
„Um die Herausforderungen des Strukturwandels zu bewältigen, müssen dort Kosten gesenkt werden, wo die entsprechenden Sparpotenziale und Ausgabensteigerungen vorhanden sind. Dafür braucht die Politik jetzt Mut!“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
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