Großbrandereignisse mit Toten und Verletzten erzeugen immer wieder mediale Aufmerksamkeit. In vielen Fällen zeigt die Auswertung der Brandursachen und die Rekonstruktion der Umstände, die zu dramatischen Folgen geführt haben, erkennbare Versäumnisse in der Umsetzung vorgeschriebener und sinnvoller Brandschutzmaßnahmen. Verständlicherweise werden in Folge dessen meist Forderungen laut, strenger und engmaschiger behördlich zu kontrollieren und insgesamt technische Standards zu erhöhen. Naturgemäß werden hierbei oftmals vor allen Dingen die Aspekte berücksichtigt, die im konkreten Fall für ein Ereignis ausschlaggebend waren. Auch wenn es richtig ist, vorhandene Mängel zu beseitigen und zum Beispiel durch technische Anforderungen den Brandschutz zu verbessern, darf man sich dabei nicht auf die Beseitigung von Symptomen beschränken, sondern sollte grundlegende Ursachen beleuchten. Hier wird schnell deutlich, dass es im wesentlichen der sprichwörtliche Faktor „Mensch“ ist, auf den sich Brandursachen in den meisten Fällen herunterbrechen lassen. Damit ist nicht zwingend Fehlverhalten im Brandfall gemeint, sondern Versäumnisse in Konzipierung, Planung, Umsetzung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen. Um diese zu verhindern, gilt es vor allen Dingen Verantwortung in die Hände qualifizierter Personen zu übergeben. Eine solche Qualifikation wird durch die Personenzertifizierung zur „Verantwortlichen Person“ nach DIN 14675 nachgewiesen.

Verantwortung schafft Sicherheit

Die Verantwortliche Person für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen übernimmt zentrale Führungsaufgaben in jeder Phase des Lebenszyklus einer Anlage. Ihre Qualifikation ist ausschlaggebend dafür, dass individuelle Anlagen bedarfsgerecht geplant, fachkundig installiert und in Betrieb genommen werden. Sie begleiten den Betrieb sowie die regelmäßige Wartung und verantworten die langfristige Instandhaltung. Darüber hinaus obliegen ihr die Dokumentation und der Nachweis gegenüber allen relevanten behördlichen Stellen und Zertifizierern.

Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, besitzt die Verantwortliche Person weitreichende Fachkenntnisse in Bezug auf Brandmelde- und Sprachalarmanlagen, die durch eine Zertifizierung nach DIN 14675 nachgewiesen werden.

UDS Beratung schult sowohl zur „Verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675“ wie auch zur „Verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675“. Die verschiedenen Schulungen dienen der Vorbereitung auf die Personenzertifizierung. Inhaltlich befassen sich die Schulungen praxisnah mit den verschiedenen Aspekten der relevanten Regelwerke. Über die DIN 14675 hinaus werden die DIN VDE 0833 Teil 2 für Brandmeldeanlagen und die DIN VDE 0833 Teil 4 für Sprachalarmanlagen von fachlich qualifizierten Referenten behandelt. Die BMA-Schulungen finden sowohl als Webinar wie auch als Präsenzseminar mehrfach jährlich statt. Die exakten Termine können der aktuellen Schulungsbroschüre sowie der Terminübersicht auf der UDS-Website entnommen werden, über die auch die Online-Buchung möglich ist. Hier finden sich auch die konkreten Prüfungstermine des zuständigen TÜV.

Vorbereitung und dauerhafte Lernbereitschaft sind Teil der Verantwortung

Nach bestandener TÜV-Prüfung ist die Personenzertifizierung als „Verantwortliche Person nach DIN 14675“ unbegrenzt gültig. Die Schulungsexperten von UDS-Beratung empfehlen jedoch ausdrücklich eine regelmäßige Auffrischung, wie sie auch in der Norm steht, mindestens alle vier Jahre. Hiermit halten sich Teilnehmende sowohl technisch wie auch regulatorisch stets auf dem aktuellen Stand und festigen die Qualifikation für ihre tägliche Arbeit zusätzlich.

Als Grundlage für die erfolgreiche Zertifizierung empfiehlt UDS-Beratung darüber hinaus die Teilnahme an thematisch relevanten Kursen, in denen wichtiges Grundlagenwissen vermittelt wird, auf dem die eigentliche Schulung zur Prüfungsvorbereitung aufbaut. Hierzu zählen die Seminare „BMA: Grundlagen Brandmeldeanlagen, Normen & Technik“ sowie „BMA: Konzept, Planung & Projektierung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675“. Diese vermitteln Grundlagen als sicheren Einstieg in das Thema BMA, deren Aufbau, Regeln und Praxis sowie Inhalte zur Planung von Brandmeldeanlagen im Neubau und Bestand. Beide Seminare schaffen ein solides Fundament, das im Ausbau durch die Prüfungsvorbereitungsseminare den Weg zur TÜV-Zertifizierung ebnet.

Ebenfalls in der Vorbereitung und als angemessene Qualifikation empfiehlt UDS-Beratung eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema Sprachalarmanlagen. Immer öfter sind diese Teil einer Alarmierungsstrategie im Rahmen einer übergeordneten Brandschutzstrategie. Hier erweisen sie sich als zielführendes Element, das dazu beitragen kann, im Alarmfall effektive Rettungsmaßnahmen umzusetzen. Auch hierbei ist eine qualifizierte Planung und Umsetzung zwingend erforderlich, wobei wiederum die fachliche Qualifikation den Status der Verantwortlichen Person auszeichnen sollte.

Mit den Seminaren „SAA: Sachkunde Grundlagen der Akustik und Elektroakustik für Sprachalarmanlagen“ und „SAA: Konzept, Planung & Projektierung von Sprachalarmanlagen nach DIN 14675“ vermittelt UDS Beratung auch hier wertvolles Grundlagenwissen.

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